OÖ - Erfolgreiche Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten

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Foto: Landwirtschaftskammer Oberösterreich
28 Dez 11:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Landwirtschaftskammer setzt sich für ihre Bäuerinnen und Bauern und deren Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht ein und erkämpft für ihre Mitglieder jedes Jahr eine beträchtliche Summe. 2017 übernahm die Landwirtschaftskammer für 94 Bäuerinnen und Bauern die Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Es wurden 30 Personen in Verfahren wegen Erwerbsunfähigkeitspension, 39 Versicherte in Verfahren wegen Pflegegeld und 25 Mitglieder in Verfahren wegen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Betriebsrenten vertreten. Insgesamt konnten im Jahr 2017 39 Verfahren positiv abgeschlossen werden und es wurden damit rund 122.658 Euro an Nachzahlungen und rund 27.744 Euro an laufenden monatlichen Leistungen erkämpft.

„Diese kostenlose Gerichtsvertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten gehört zu unseren Kernkompetenzen. Juristen der Landwirtschaftskammer OÖ übernehmen die Klagsvertretung kostenlos, sofern diese sinnvoll bzw. erfolgsversprechend erscheint. Auch bei negativem Verfahrensausgang haben die vertretenen Bäuerinnen und Bauern keine Kosten zu tragen“, erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer, ÖR Ing. Franz Reisecker.

Einige dieser Schicksale hinter diesen „Fällen“

Eine 55-jährige Bäuerin litt laufend an chronischen Kreuzschmerzen, war nervlich stark angeschlagen und nicht mehr belastbar. Ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension wurde abgelehnt. Daraufhin wandte sie sich an ihre Bezirksbauernkammer und wurde über die Möglichkeit einer Klage und kostenlosen Vertretung vor dem Sozialgericht informiert. Die Juristen der LK OÖ strengten in diesem Fall ein Verfahren an, das sich zwar über zwei Jahre hinzog, aber dann nach Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Bäuerin erhält nun eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension, weil eine Besserungsmöglichkeit der Beschwerden besteht. Die Pensionsnachzahlung betrug über 30.000 Euro, da die Betriebsführung zum Klagszeitpunkt schon aufgegeben war und sich das Verfahren so lange hinzog.

In einem anderen Fall, bei einer 85-jährigen Altbäuerin, ging es um das Pflegegeld. Sie wird von ihrem Sohn und der Schwiegertochter, sowie aufgrund des massiven Pflegeaufwandes mit Hilfe einer 24-Stungen-Pflegerin am Hof gepflegt. Der Pflegeaufwand beträgt nach den dabei anzusetzenden pauschalen Werten über 180 Stunden monatlich und die Pflege ist massiv dadurch erschwert, dass für viele Pflegeverrichtungen zwei Personen erforderlich sind und bei der Altbäuerin aufgrund eines permanenten Reizhustens hohe Erstickungsgefahr besteht. Sie kann daher nicht alleine gelassen werden, weil sie bei den Hustenanfällen sofort aufgesetzt, abgeklopft und beruhigt werden muss, damit sie atmen kann. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern lehnte den Antrag der Versicherten auf Erhöhung des Pflegegeldes ab. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht, das von der LK eingeleitet wurde, konnte ein Pflegegeld der Stufe 6 erreicht werden. Das bedeutet 365 Euro mehr monatliches Pflegegeld.

Ein junger Landwirt stürzte bei einem Arbeitsunfall fast drei Meter in die Tiefe und verletzte sich sehr schwer an den Beinen. Seither ist er gehbehindert, weil eines seiner Beine nicht mehr belastbar ist. Von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wurde ihm eine 35prozentige Betriebsrente zuerkannt. Da diese Betriebsrente zu niedrig erschien, übernahm die LK die Vertretung im Verfahren vor dem Landesgericht. Mittels positiven Urteils des Landesgerichtes konnte eine 70prozentige Betriebsrente samt 20prozentiger Zusatzrente wegen Schwerversehrtheit erreicht werden.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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