OÖ - Einsatz von Asylberechtigten und Asylwerbern im Obst- und Gemüsebau

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Foto: Landwirtschaftskammer Oberösterreich
09 Feb 21:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Jobbörsen in den Bezirken als Vermittlungsplattform

Bereits das vierte Jahr führt die Landwirtschaftskammer OÖ in Zusammenarbeit mit dem AusländerInnenfachzentrum des AMS OÖ in diesen Tagen auf Bezirksebene landwirtschaftliche Jobbörsen zur Vermittlung von Asylberechtigten und Asylwerbern als Erntehelfer bzw. Saisonarbeiter in den OÖ Obst- bzw. Gemüsebaubetrieben durch.

Auf Einladung und Ausschreibung der Jobmöglichkeit seitens des AMS und nach einer zweimonatigen Bewerbungsmöglichkeit, bei der sich auch heuer über 800 Personen meldeten, wurden vom AMS ca. 500 Personen zu den Jobbörsen eingeladen. Rund 60 OÖ Obst- und Gemüsebauern haben nach einer Betriebsvorstellung sowie einer Arbeitsplatzbeschreibung bei den vielen Vorstellungsgesprächen und nach klaren Vorgaben des AMS OÖ, so wie auch im Jahr 2017, fast 200 Einstellungszusagen für eine Beschäftigung auf den Betrieben abgegeben.

„Diese Zusammenarbeit mit dem AMS OÖ ist eine erfolgreiche Symbiose, weil einerseits die Landwirte geeignete Arbeitskräfte finden können und andererseits Asylwerber und Asylberechtigte in der Arbeitswelt in Österreich Fuß fassen können. Die oberösterreichische Landwirtschaft dokumentiert damit den Unterstützungswillen, Kriegsflüchtlingen einen Arbeitsplatz und somit Hoffnung für die Zukunft zu geben“, begrüßt Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ diese Initiative.

Folgende Voraussetzungen sind vom Landwirt für eine erfolgreiche Beschäftigungsbewilligung zu erfüllen:

  • Antrag beim AMS OÖ für eine Erntehelferbewilligung (max. sechs Wochen Beschäftigungsdauer) oder für eine Saisonarbeiterbewilligung (max. sechs Monate Beschäftigungsdauer).
  • Anstellung analog nach den Prinzipien einer Beschäftigung für einen österreichischen Landarbeiter (Anmeldung bei der OÖ Gebietskrankenkasse, Ausstellung eines Dienstvertrages, Bezahlung des Kollektivvertragslohnes von derzeit mindestens 1.200 Euro brutto pro Monat auf Basis einer 40 Stunden Woche)
  • Bei Unterbringung am Betrieb muss eine ortsübliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden (sauber, beheizbar, versperrbare Schränke, hygienische Koch- und Waschgelegenheiten).

NEU: Unterscheidung Asylberechtigter und Asylwerber

Bislang war eine befristete Beschäftigung von Ausländern (Nicht-EU-Bürger) in der Landwirtschaft nur im Rahmen des erteilten Kontingentes im Ausländerbeschäftigungsgesetz möglich. Dabei stehen in Oberösterreich für heuer 995 Saisonarbeiterplätze und 55 Erntehelferplätze zur Verfügung. Diese Plätze decken den Bedarf an benötigten Arbeitskräften im handarbeitsintensiven Obst- und Gemüseanbau bei weitem nicht ab. So kann es ein Vorteil sein, wenn neuerdings als „Asylberechtigte“ eingestufte Personen, welche über einen Konventionsreisepass bzw. über eine hellblaue Aufenthaltskarte des Bundesministeriums für Inneres verfügen, außerhalb dieses Saisonarbeitskräfte-Kontingentes angestellt werden können. Asylwerbern (mit weißer Aufenthaltskarte) benötigen weiterhin einen freien Kontingentplatz für eine Genehmigung der Beschäftigungsbewilligung.

Die bisherigen Erfahrungen und Berichte der Landwirte bei der Beschäftigung von Asylwerbern zeigen, dass viele von ihnen vom Ausbildungsgrad her zwar hoch qualifiziert sind, dass manche von ihnen allerdings die anstrengende Arbeit im Obst- und Gemüsebau aber nicht kennen. Deswegen wurden einige Beschäftigungsverhältnisse schon nach wenigen Tagen bzw. Wochen beendet. Viele Beispiele aus den vergangenen drei Saisonen belegen, dass so wie bei heimischen Arbeitslosen, sich aus dem großen Potenzial der Asylberechtigten ehrgeizige Saisonarbeitskräfte herauskristallisieren. In rund 20 oberösterreichischen Betrieben werden mittlerweile die gleichen bewährten Personen jährlich wiederbeschäftigt.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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