OÖ: Angestellte als Arbeiterin eingestuft – AK erkämpfte Kündigungsentschädigung

Slide background
Arbeiterkammer Oberösterreich
28 Jul 15:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Rohrbach war fast eineinhalb Jahre als Angestellte in einem Beherbergungsbetrieb beschäftigt. Kurz vor der Kündigung meldete sie der Arbeitgeber auf Arbeiterin um. Und schon gab es eine kürzere Kündigungsfrist und er konnte sie früher los werden und weniger lang Entgelt zahlen. Die Arbeitnehmerin ging zum Glück zur AK und die erreichte für sie eine Kündigungsentschädigung als Angestellte von 2000 Euro.

Arbeiter/-innen und Angestellte haben nach dem geltenden Bestimmungen unterschiedliche Kündigungsfristen – im konkreten Fall 14 Tage bzw. sechs Wochen mit Monatsende. Durch die Umstufung von Angestellter auf Arbeiterin konnte der Arbeitgeber früher kündigen. Allerdings ließ sich das die Betroffene nicht gefallen, ging zur AK und die stellte fest, dass aufgrund der Tätigkeit die Umstufung zur Arbeiterin nicht rechtskonform war. Deshalb galt bei der Kündigung die Angestellten- und nicht die Arbeiter-Frist. Die Kündigung war also fristwidrig und es stand eine Kündigungsentschädigung zu.

Die AK intervenierte beim Arbeitgeber, der sich offensichtlich weitere rechtliche Schritte ersparen wollte und deshalb einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe eines Monatsgehaltes anbot. Die Frau nahm den Vergleich an und bekam 2000 Euro überwiesen.

Nicht der einzige Fall

Dieser Arbeitsrechtsfall war aber nicht der einzige in diesem Rohrbacher Beherbergungsbetrieb – in vier weiteren Fällen erstritt die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder fast 19.000 Euro.


Quelle: Arbeiterkammer OÖ



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg