OÖ - AK-Präsident Kalliauer plädiert: „Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe morgen abschaffen!“

Slide background
Arbeiterkammer Oberösterreich
13 Okt 15:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Seit mehreren Jahren setzt sich die Arbeiterkammer Oberösterreich dafür ein, dass im Bereich der Notstandshilfe die Anrechnung des Partnereinkommens abgeschafft wird. Nun steht sie mit ihrer Forderung vor einem Durchbruch: Morgen könnte im Parlament die Abschaffung beschlossen werden. „Viele Menschen haben aufgrund dieser Regelung massive Probleme, ihre Existenz zu sichern. Vor allem für Frauen, die häufiger als Männer davon betroffen sind, wäre die Streichung der Regelung wichtig“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. In Österreich würden beinahe 19.000 Haushalte davon profitieren.

Generell haben arbeitslose Menschen nach dem Auslaufen ihres Arbeitslosengeldanspruches Anspruch auf Notstandshilfe, wenn eine Notlage vorliegt. Für die Beurteilung dieser Notlage wird u.a. das Einkommen der Partnerin/des Partners unter der Berücksichtigung von bestimmten Freibeträgen angerechnet. Dies führt dazu, dass sehr viele arbeitslose Menschen in Österreich keinen bzw. eine viel geringere Notstandshilfe bekommen. Im Jahr 2016 entfiel die Notstandshilfe österreichweit in rund 18.600 Fällen aufgrund dieser Anrechnung.

Da Frauen zumeist weniger als Männer verdienen, führt diese Regelung dazu, dass vor allem sie davon stark benachteiligt sind. Sie waren im vergangenen Jahr zu rund 80 Prozent von einer Ablehnung bzw. Einstellung mangels Notlage betroffen. Und auch bei der Bezugshöhe wird ersichtlich, dass Frauen mit einem durchschnittlichen Monatsbezug von rund 663 Euro (zwölfmal im Jahr) eine im Schnitt um rund 120 Euro geringere Notstandshilfe erhalten als Männer. Dies erhöht die Armutsgefährdung von Frauen im Falle von Arbeitslosigkeit massiv. Neben der generellen Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt spielt hier auch die Einkommensanrechnung des Mannes eine gewichtige Rolle.

„Es wäre wichtig und mehr als gerecht, wenn morgen im Parlament diese diskriminierende Regelung endlich gänzlich gestrichen wird“, sagt Kalliauer. Die Menschen würden dadurch im Falle von Arbeitslosigkeit eine stabilere soziale Absicherung vorfinden.

Dies gilt vor allem für Frauen, die dadurch wieder über einen eigenständigen Leistungsanspruch und somit über eine geringere Abhängigkeit von ihrem Mann verfügen. „Sie haben ja über einen längeren Zeitraum auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, um dann im Falle von Arbeitslosigkeit gut abgesichert zu sein. Diese Versicherungssystematik würde durch den Entfall der Einkommensanrechnung des Partners wiederum gestärkt“, so Kalliauer.


Quelle: AK Oberösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg