OÖVP durchforstet Veranstaltungsrecht

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22 Mai 21:40 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Vereine und Deregulierungsinitiative als Impulsgeber

Linz. Als sehr komplex, in der Praxis hinderlich und oft nur unter großem Aufwand umzusetzen – so lautet die Kritik am geltenden Veranstaltungsrecht, das deutlich vereinfacht werden soll.

Ehrenamtlichen, Engagierten und Vereinen, die Veranstaltungen aus Tradition oder zur Belebung der Gemeinschaft insgesamt und damit fu?r die Bevölkerung organisieren, will die OÖVP damit entgegenkommen.
Mit der Zeit ist ein dichtes Regelwerk entstanden, das nun immer mehr vom Organisieren von liebgewonnen oder gar traditionellen Veranstaltungen abschreckt. Als Gru?nde dafu?r geben die ehrenamtlichen Funktionäre aus dem kulturellen, sozialen, sportlichen oder anderen gesellschaftlichen Bereich die u?berbordenden und komplexen Regelungen an, die nicht selten in einem bu?rokratischen Hu?rdenlauf enden. Auch im Zuge der Deregulierungsoffensive des Landes gab es viele Anregungen zum Veranstaltungssicherheitsgesetz. Die OÖVP hat nun mit Experten und Vereinsverantwortlichen einen Vorschlag erarbeitet und lädt die anderen Parteien ein, diesen weiter zu beraten. Klar ist, dass Vereinfachungen im Veranstaltungsrecht nur mit mehr Eigenverantwortung einhergehen können.

So soll der dichte Paragraphenwald gelichtet werden:
In den neuen Zielbestimmungen soll klar hervorgehoben werden, dass nur mehr jene Veranstaltungen vom Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz umfasst sind, von denen tatsächlich ein Sicherheitsrisiko ausgeht. Damit die bunte Vielfalt an Veranstaltungen aufrechterhalten werden kann, wird besonders an die Eigenverantwortung von Veranstaltern und Besuchern appelliert.

Manche Veranstaltungen sind von den geltenden Regeln explizit ausgenommen. Im OÖVP-Vorschlag wird dieser Geltungsbereich mit praxisrelevanten Beispielen konkretisiert und der Ausnahmenkatalog erweitert. Verfahrensrechtliche Vereinfachungen sollen etwa die persönlichen Voraussetzungen fu?r Veranstalter reduzieren, die Informationspflichten verringern und insbesondere fu?r kleine bzw. sich wiederholende Veranstaltungen Erleichterungen bringen.
Erweiterungen des Ausnahmekataloges
Die Ausnahmen fu?r jene Veranstaltungen, fu?r die das Landesgesetz nicht gelten, sollen ku?nftig erweitert und im Sinne praxisrelevanter Beispiele präzisiert werden. Etwaige Auslegungsschwierigkeiten sollen so aus dem Weg geräumt werden.

Das Landesgesetz soll nicht gelten fu?r:
Advent- oder Osterkonzerte, Gottesdienste und klassische Konzerte in Kirchen, Synagogen oder sonstigen Kultuseinrichtungen; Feldmessen oder Prozessionen im Freien.
Schu?lerbälle in Schulen, Studierendenfeste an Universitäten, Faschingsveranstaltungen in Pfarren.
Volksbrauchtumsveranstaltungen wie Platzkonzerte, Kurkonzerte, Faschingsumzu?ge, Krampusumzu?ge, Perchtenläufe, Sonnwendfeiern oder Erntedankfeste.

Oster,- Advent,- und Weihnachtsmärkte sowie Bauernmärkte und sonstige marktähnliche Verkaufsveranstaltungen; Ausstellungen von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Film- und Fernsehvorfu?hrungen in Gastgewerbebetrieben.
Sportveranstaltungen auf Straßen und Freizeitveranstaltungen wie organisierte Wanderungen.

Veranstaltungen beispielsweise nach dem Vereinsgesetz oder Glu?cksspielgesetz (Bundesregelungen) oder dem Tanzschulgesetz, Oö. Sportgesetz, Oö. Spielapparate- und Wettgesetz, Oö. Sexualdienstleistungsgesetz (Landesregelungen).

Weiter schlägt die OÖVP vor:
Kleinveranstaltungen nur mehr meldepflichtig
Fu?r Veranstaltungen, zu denen nicht mehr als 300 Personen erwartet werden und bei denen keine Gefährdung zu erwarten ist, sollen ku?nftig nur mehr bei der Gemeinde schriftlich gemeldet werden. Ein Genehmigungsverfahren soll nicht mehr notwendig sein.
Vereinfachungen bei sich wiederholenden Veranstaltungen
Findet eine Veranstaltung in regelmäßigen Zeitabständen statt, beispielsweise im Jahresrhythmus, dann kann die zuständige Behörde von einer erneuten Begehung des Veranstaltungsgeländes bzw. einer mu?ndlichen Verhandlung absehen, wenn sich die sicherheitsrelevanten Aspekte nicht verändert haben.

Überpru?fung der Veranstaltungsstättenbewilligung
Die behördliche Überpru?fungspflicht von erteilten Bewilligungen soll auf zehn (statt bisher fu?nf) Jahre verdoppelt werden. Das ist eine deutliche Verwaltungsvereinfachung. Diese Überpru?fung wird von der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Bezirk) vollzogen.

Gemeindezuständigkeit auf 2.500 Personen erweitert
Damit regionale Unterschiede bestmöglich beru?cksichtigt und die Entscheidungen so rasch und nah als möglich getroffen werden können, soll die Behördenzuständigkeit dahingehend geändert werden, dass Gemeinden mehr Kompetenz erhalten. Veranstaltungen mit bis zu 2.500 (bisher 2.000) erwarteten Personen sollen ku?nftig in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Veranstaltungen mit mehr als 2.500 (bisher 2.000) Personen sollen in den Bereich der Bezirksverwaltungsbehörde fallen.
Vereinfachungen auch in der Verordnung.

Welche Mindesterfordernisse (Fluchtwege, Sitz- und Stehplätze, Ordner, Beleuchtung, …) fu?r Veranstaltungen notwendig sind, regelt zusätzlich die Veranstaltungssicherheitsverordnung. Auch zu dieser Verordnung gibt es Deregulierungsvorschläge: So könnte die vorgesehene Besucherzahl fu?r Reihenbestuhlung auf rund 250 Personen verdoppelt oder die Regeln fu?r die Sicherheitsbeleuchtung flexibler (verhältnismäßig, an die örtlichen Erfordernisse angepasst) gestaltet werden.

Weiterer Fahrplan zur Vereinfachung des Veranstaltungsrechts:
Die OÖVP brachte ihren Vorschlag zur Novelle des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes in der gestrigen Sitzung des Landtages ein. Nun sollen weitere Beratungen im Innen-Ausschuss im Juni und Juli folgen. Ein Landtagsbeschluss wäre somit – rein theoretisch – noch in der Sitzung am 9. Juli möglich.

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