Neues Littering-Verbot auch in Bregenz
Bregenz (BRK) – Wie bereits in anderen Städten haben am 12. Juli 2018 auch die Mitglieder der Bregenzer Stadtvertretung eine Verordnung gegen das sogenannte „Littering“ beschlossen, also ein Verbot der Verunreinigung des öffentlichen Raumes. Grund dafür ist wie anderswo auch in der Landeshauptstadt die zunehmende Beeinträchtigung des Ortsbildes durch das achtlose oder bewusste Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen.
Trotz zum Teil sehr intensiv geführter Kampagnen zur Sensibilisierung ist das Unrechtsbewusstsein vieler Menschen bezüglich Littering noch nicht besonders ausgeprägt. Es gilt vielmehr als „Kavaliersdelikt“. Dabei betreibt die öffentliche Hand Jahr für Jahr einen sehr hohen personellen und budgetären Aufwand, um den Unrat von Straßen, Wegen und Plätzen sowie sonstigen öffentlich zugänglichen Freiräumen wieder zu entfernen.
Wie Bürgermeister DI Markus Linhart nach der Sitzung mitteilte, hätten die Städte im Zuge der Novelle des Landesabfallwirtschaftsgesetzes erstmals eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen und ein Instrument in der Hand, um die Verursacher willkürlicher Vermüllung an Ort und Stelle anzuhalten und auch entsprechend abzumahnen oder zu bestrafen. Das hat bisher gefehlt. Die Verordnung selbst tritt am 1. August dieses Jahres in Kraft.
Zum Littering-Verbot in den Vorarlberger Städten findet am 16. Juli 2018 in Bregenz auch eine eigene Pressekonferenz des Umweltverbandes statt. Dabei werden Hintergründe, Details und Auswirkungen der Neuerung vorgestellt.
Quelle: Stadt Bregenz
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