Neues BZ-Modell für Gemeinden - es gibt keine Verlierer

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Kärnten

16 Okt 03:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Fellner und Abteilungsleiter Sturm informierten bei Bürgermeisterkonferenz über neue Förderschienen und geplante Änderungen in der Raumordnung - Ertragsanteile der Kärntner Gemeinden 2019 voraussichtlich so hoch wie noch nie

Klagenfurt (LPD). "Politik heißt Schwerpunkte setzen. Von vielen Gemeindebesuchen weiß ich, wo der Schuh drückt. Mit diesem Wissen habe ich die Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel (BZ) evaluieren lassen und neue Akzente für die nächsten zwei Jahre gesetzt", erklärte Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner heute, Montag, bei der Bürgermeisterkonferenz in Velden, zu der erstmals mehr als 300 Teilnehmende begrüßt werden konnten. "Das BZ-Modell Neu kann man eigentlich in einem Satz zusammenfassen: Es gibt keine Verlierer", brachte es Fellner aus den Punkt. So sei der Grundrahmen der BZ-Mittel auf mindestens 250.000 Euro pro Gemeinde aufgestockt worden, das Verteilungsvolumen werde gegenüber dem Jahr 2018 um drei Millionen Euro erhöht.

Fellners Prämissen für das BZ-Modell Neu waren Gerechtigkeit und Solidarität: "Es war mir wichtig, dass es bei dieser Neuordnung der BZ-Mittel keine Verlierer gibt. Andererseits soll es so sein, dass sich finanzstärkere Gemeinden um die Schwächeren mitkümmern, damit alle handlungsfähig bleiben." Was sich geändert hat, ist auch der Durchrechnungszeitraum: Statt der letzten drei, wird nur noch der letzte Rechnungsabschluss für die Berechnung der Höhe der BZ-Mittel herangezogen. Außerdem neu: Die zugesicherten BZ-Mittel gelten für 2019 und 2020, was die Planungssicherheit für die Kommunen signifikant erhöht.

"Ein wichtiger Förder-Schwerpunkt wird das ‚Kommunale Tiefbauprogramm‘ sein, das ab heute bis Ende 2020 mit insgesamt 25 Millionen Euro gefördert wird", führte Fellner aus. Und weiter: "Die Förderung für Sanierung von Gemeindestraßen beträgt bis zu 50 Prozent der von den Gemeinden zu tragenden Investitionskosten." Abteilungsleiter Franz Sturm ergänzt: "Für Verbindungsstraßen gibt es bis zu 35 Prozent der von den Gemeinden getragenen Investitionskosten, ebenso bis zu 35 Prozent gibt es für Orts- und Stadtkerne und für Verbindungsstraßen im Rahmen des ländlichen Wegenetzes gibt es bis zu 25 Prozent der Investitionskosten der Gemeinden als Förderung aus dem Gemeindereferat."

Ebenfalls verstärkt gefördert wird die Interkommunale Zusammenarbeit: "Nur wenn wir das Kirchturmdenken ablegen, werden wir nachhaltig weiterkommen im Land - gemeinsam ist man nämlich immer stärker, sei es bei interkommunalen Gewerbeparks oder kooperativ genutzter Infrastruktur. Deswegen wurden die Fördermittel für die Interkommunale Zusammenarbeit um fast 50 Prozent aufgestockt", erläuterte Fellner.

Auch in Sachen Wildbach und Lawinenverbauung regte der Landesrat an, dass Gemeinden sich zu Verbänden zusammenschließen, um so höhere Fördermittel vom Bund und künftig auch vom Land lukrieren zu können. Von Landesseite wurden die Mittel für den Hochwasserschutz bereits heuer um 700.000 Euro aufgestockt, eben mit dem Ziel, die maximalen Förderungen vom Bund abzuholen, um wichtige Vorhaben rasch umsetzen zu können. Dieser Weg soll fortgeführt werden.

In Sachen Raumordnung wird aktuell an einer Gesetzesänderung gearbeitet: "Gemeindeplanungs- und Raumordnungsgesetz werden zusammengeführt, mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen, Ortskerne zu beleben und Siedlungsschwerpunkte zu schaffen sowie den Einkaufszentren-Wildwuchs an den Orts-Peripherien einzudämmen", fasste Fellner zusammen.

Sturm gab einen Ausblick auf 2019 und berichtete, dass die Einnahmen der Kärntner Gemeinden aus den Ertragsanteilen voraussichtlich rund 644 Millionen Euro betragen werden - das sind um drei Prozent mehr als 2018 und damit der beste Wert, der je erzielt wurde.




Quelle: Land Kärnten



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