Nach Mietensenkung bei Gemeinnützigen ist jetzt Gesetzgeber Bund am Zug

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Kärnten
11 Jän 19:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Kärnten hat mit Absenkung der Finanzierungsmiete in gemeinnützigen Wohnbauten alle Möglichkeiten ausgeschöpft, für Privatsektor muss nun bundesgesetzliche Regelung her

Klagenfurt (LPD). Mit gezielten Maßnahmen wie einer begünstigen Rückzahlung und Laufzeitverlängerung von Wohnbaudarlehen hat Kärnten erreicht, dass in insgesamt 7.000 gemeinnützigen Wohnungen die Mieten teils drastisch gesenkt werden konnten. "Dabei handelt es sich um keine Ankündigung, sondern eine bereits umgesetzte Maßnahme - die davon betroffenen Mieter haben ihre verringerte Vorschreibung bereits erhalten", betont Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Donnerstag. "Dies war eine gemeinsame Kraftanstrengung von Land und gemeinnützigen Bauvereinigungen, die sämtliche Ersparnisse eins zu eins an die Mieter weitergegeben haben."

Der gemeinnützige Wohnbau ist die wichtigste Preisbremse am Mietensektor - Kärnten weist mit dem Burgenland die niedrigsten Mieten österreichweit auf. Allerdings ist das Mieten-Niveau im privaten Sektor laut einer Erhebung der Arbeiterkammer um zwölf Prozent höher als im gemeinnützigen Bereich. "Hier ist der Gesetzgeber im Bund gefragt, denn Mietpreisobergrenzen sind Bundesmaterie. Ich appelliere an die Bundesregierung, für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Mietrechts zu sorgen und eine wirksame Mietzinsobergrenze einzuziehen, die auch tatsächlich bei den Mietern ankommt", so Schaunig. "Dafür müsste lediglich im Mietrechtsgesetz der §1 abgeändert und das Gesetz im vollen Umfang für alle Mietwohnungen anwendbar werden." Die Mietzinsbestimmungen seien zudem so zu gestalten, dass nicht durch Zuschläge die Obergrenzen wieder aufgeweicht werden können.

Die Möglichkeiten der Kärntner Landesregierung seien mit der nun erfolgten Mietzinssenkung im gemeinnützigen Bereich ausgeschöpft. "Mit dem Wohnbauförderungsgesetz neu haben wir Spielraum geschaffen, auch in den nächsten Jahren Mietzinssprünge bei Altwohnungen abzufedern. Bei neu gebauten Wohnungen wird es diese Sprünge gar nicht mehr geben, alle Mieter von gemeinnützigen Wohnungen können sich ab nun also auf eine gleichmäßige Mietenentwicklung mit lediglich Indexanpassungen verlassen", erklärt Schaunig. 2019 können mit neuerlichen begünstigen Rückzahlungen und Laufzeitverlängerungen Mieten in weiteren 3.000 Wohneinheiten gesenkt werden. "Es wird dann an der neu gewählten Landesregierung liegen, diesen Spielraum auch auszunutzen." Die Kosten für das Land betragen für die bislang gesetzten und künftig möglichen Maßnahmen rund zwei Millionen Euro pro Jahr.



Quelle: Land Kärnten



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