Mit Abstand sicherer

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Die Schüler der HAK Innsbruck mit Lehrerin Brigitte Caria, Markus Widmann, Leiter der Verkehrspolizei, LHStvin Ingrid Felipe und Bernhard Knapp, Leiter der Verkehrsrechtsabteilung im Land Tirol.
Foto: © Polizei Tirol/Eder
20 Apr 03:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land Tirol, Polizei und Kuratorium für Verkehrssicherheit starten neue Kampagne


Im Tiroler Straßenverkehr ereignen sich durchschnittlich 220 Unfälle pro Jahr durch zu geringen Abstand – im Jahr 2016 wurden mehr als 8.000 Abstandsdelikte durch Polizei geahndet. In den vergangenen vier Jahren haben Auffahrunfälle mit Personenschaden zu 1.250 verletzten und zu drei getöteten VerkehrsteilnehmerInnen geführt. Deswegen startet der Verkehrssicherheitsfonds des Landes Tirol in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium mit Verkehrssicherheit und gemeinsam mit der Tiroler Polizei heute die landesweite Kampagne „Mit Abstand sicherer!“. Ziel ist, mit Plakaten und Transparenten auf Tiroler Freilandstraßen und mit Werbemaßnahmen in Medien für das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu sensibilisieren – und zwar sowohl beim Hintereinander-, als auch beim Nebeneinanderfahren. „Wir haben mit einer Temporeduktionen auf der einen Seite und mit Bewusstseinsbildung auf der anderen Seite im Langzeit-Trend weniger Verkehrsunfälle in Tirol“, sagt LHStvin Ingrid Felipe, die sich davon überzeugt zeigt, dass die neue Kampagne den Tiroler Straßenverkehr noch sicherer machen werden.

Die Spielregeln im Überblick

Beim Hinterherfahren muss auch bei plötzlichem Anhalten des vorderen Fahrzeugs jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich sein – die Faustregel dazu sind mindestens zwei Sekunden Sicherheitsabstand. Dieser Zwei-Sekunden-Abstand entspricht der halben Geschwindigkeit in Metern, bei 80 km/h sind das also in etwa 40 Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug. Für Fahrzeuge mit Überlänge und mit niedrigerer Geschwindigkeit, wie für LKW und Busse, gilt außerhalb des Ortsgebiets jedenfalls ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zwischen den Fahrzeugen, damit das Überholen und wieder Einordnen möglich ist. Der vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen beträgt jedenfalls einen Meter Seitenabstand bei mehrspurigen und jedenfalls eineinhalb Meter Seitenabstand bei einspurigen Fahrzeugen. Auch für das Vorbeifahren an FußgängerInnen gilt jedenfalls mindestens eineinhalb Meter Seitenabstand. FahrradfahrerInnen müssen sich beim Vorbeifahren an einem Auto an 1,2 Meter Sicherheitsabstand halten, vor dem Öffnen der Autotür sind dessen InsassInnen verpflichtet, sich zu vergewissern, dass sie beim Öffnen der Türe kein vorbeifahrendes Fahrrad behindern oder gefährden. „Die Einhaltung eines entsprechenden Abstandes dient der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und sollte daher noch viel besser berücksichtigt werden. Die Polizei muss bei ihren Kontrollen immer wieder gravierende Abstandsunterschreitungen feststellen, Fehlverhalten bewusst machen und auch mit Strafen und Anzeigen vorgehen“, erklärt der Leiter der Verkehrspolizei, Markus Widmann.

Der Leiter der Verkehrsrechtsabteilung im Land Tirol, Bernhard Knapp, warnt vor den Strafen, die bei Nicht-Einhalten der Strafen anfallen. Wird etwa der erforderliche Sicherheitsabstand von 2 Sekunden ums Doppelte unterschritten, also mit nur 0,4 bis 1 Sekunde Abstand gefahren, ist eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro möglich, bei noch weniger Abstand reicht der Katalog von 2.180 Euro Strafe bis zum temporären Entzug der Lenkberechtigung.

Mit Plakaten und einem Video für mehr Verkehrssicherheit

Die Landesstraßenverwaltung wird in den kommenden Tagen über 200 Plakate an Tiroler Freilandstraßen aufstellen, auf denen mit dem Spruch “Mit Abstand sicherer“ auf die Wichtigkeit des Abstandhaltens hingewiesen wird. Der von Schülern der HAK Innsbruck produzierte Werbespot wird im Vorspann zu „Tirol heute“ gespielt werden und soll auch durch die Verbreitung auf den Social-Media-Kanälen des Landes das besonders junge online-affine Publikum für die Wichtigkeit des richtigen Abstands im Straßenverkehr sensibilisieren.



Quelle: Land Tirol



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