Linz: Parkstrafen in gebührenfreier Zone ab 1. Dezember angepasst
Land Oberösterreich änderte den Strafausmaß-Katalog
Falschparken in der gebührenfreien Kurzparkzone kostet ab 1. Dezember 30 Euro, statt wie bisher 20 Euro. Das Land OÖ passte den Strafausmaß-Katalog für Übertretungen an. Darunter fallen auch die Strafen für Parkvergehen in den gebührenfreien Kurzparkzonen. Die Landespolizeidirektion als zuständige Strafbehörde für Linz ermächtigte daher den Ordnungsdienst gemäß § 50 VStG ab 1. Dezember Organstrafverfügungen in der Höhe von 30 Euro einzuheben. Mit der Anpassung der Parkstrafen auf 30 Euro sind nun Parkvergehen in gebührenpflichtigen und in gebührenfreien Kurzparkzonen annähernd gleich hoch.
Seit 2015 kontrolliert der Linzer Ordnungsdienst die gebührenfreien Kurzparkzonen. „Durch die Überwachung erreichen wir mehr Gerechtigkeit und entlasten die Polizei. Dadurch werden Parkplätze für die tatsächlich berechtigten Linzerinnen und Linzer frei gehalten“, befürwortet Vizebürgermeister Detlef Wimmer die Anpassung durch das Land OÖ.
Quelle: Stadt Linz
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