Linz: Ordnungsdienst setzt Vorgabe der Strafbehörde um
Ab heute kostet Falschparken in der gebührenfreien Zone 30 Euro
Seit 1. Dezember gilt für Falschparken in der gebührenfreien Kurzparkzone die Organstrafverfügung in Höhe von 30 Euro. Der Ordnungsdienst hebt nach drei Umstellungstagen erst ab 4. Dezember den neuen Betrag ein. Mit der Anpassung der Parkstrafen auf 30 Euro sind nun Parkvergehen in gebührenpflichtigen und in gebührenfreien Kurzparkzonen annähernd gleich hoch.
Der Linzer Ordnungsdienst kontrolliert seit fast drei Jahren die gebührenfreien Kurzparkzonen. „Durch die Überwachung erreichen wir mehr Gerechtigkeit und entlasten die Polizei. Dadurch werden Parkplätze für die tatsächlich berechtigten Linzerinnen und Linzer frei gehalten, die für Ihre Bewohnerparkkarte zahlen müssen“, befürwortet Vizebürgermeister Detlef Wimmer die Anpassung der Parkstrafen durch das Land OÖ.
Quelle: Stadt Linz
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