Linz: Für Eis und Schnee gerüstet

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Foto: Stadt Linz
05 Dez 06:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Linzer Winterdienst ist bestens vorbereitet

Der Winterdienst der Stadt Linz ist für die kalte Jahreszeit angelaufen und seit 1. November rund um die Uhr bereit. 1.050 Tonnen Streugut sind eingelagert. Insgesamt 136 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Stadtgrün und Straßenbetreuung sowie 56 Fahrzeugen warten auf den Einsatz im Linzer Stadtgebiet. Zusätzlich dazu wurde die Betreuung von neun Winterdienstrouten an eine Fremdfirma vergeben. Die Organisation des Linzer Winterdienstes wird jährlich evaluiert, um den Verkehrsteilnehmenden eine bestmögliche Nutzung der Verkehrsflächen und die größtmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

„Der Winter kann in die Landeshauptstadt Linz kommen! Der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung ist für den Einsatz zur Räumung der Verkehrswege von Eis und Schnee bereit. Die vorhandenen Ressourcen werden so effektiv wie möglich eingesetzt“, betont Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befreien von November bis März die öffentlichen Fahrbahnen und kombinierten Rad-/Gehwege sowie Stiegenanlagen von Schnee und Eis.

Die Streugutsilos sind mit 1.085 Tonnen Salz und 250 Tonnen Splitt gefüllt. Mit 1. November 2017 wurde für die Männer und Frauen des Winterdienstes auch ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Von der Wettervorhersage bis zur Räumung

Die Räumung und Streuung des städtischen Straßennetzes wird von einem Einsatzleiter in der Winterdienstzentrale an der Johann-Metz-Straße koordiniert. Diese ist im Bedarfsfall Tag und Nacht besetzt. Die Winterdienst-Einsatzleitung koordiniert hier unter Beobachtung der Wetter- und Fahrbahnsituation den Einsatz der Fahrzeuge.

Auf Grund regelmäßiger Vorinformationen über ein Internetportal der Flugsicherung Hörsching, Fachdienst Meteorologie (Austro Control) wird jeweils für die kommenden Tage, ebenso für die Wochenenden eine Bereitschaft oder eine gewisse Einsatzstärke festgelegt.

Die Stadt Linz verfügt weiters über ein Glatteisfrühwarnsystem. Vier über das ganze Stadtgebiet verteilte Messpunkte liefern der Einsatzleitung Daten wie Fahrbahntemperatur, Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit und Informationen über die Fahrbahnbeschaffenheit wie Nässe oder Glätte sowie die Salzkonzentration vor Ort.

Die Koordinierung und Betreuung der Stiegenanlagen und der Geh-/Radwege in den Nachtstunden und an Wochenenden/Feiertagen erfolgt bei entsprechendem Wetter durch zwei Personen.

Bei der Routenplanung werden unterschiedliche Verkehrsflächen in vier Kategorien zugeordnet und nach Prioritäten gereiht, wie Hauptfahrbahnen, Nebenfahrbahnen, Geh-/Radwege und Stiegenanlagen.

Fuhrpark im Einsatz

LKWs kommen auf den Hauptfahrbahnen zum Einsatz, Unimogs auf den Nebenfahrbahnen, Schmalspurfahrzeuge auf dem Rad- und Gehwegenetz. Für den händischen Stiegendienst stehen den Teams Leicht-LKWs mit Ladeflächen zur Verfügung.

Die Betreuung der Hauptverkehrsstraßen erfolgt rund um die Uhr, die Nebenstraßen, Geh-/Radwege und die Stiegenanlagen werden im Regelfall von 4 bis 22 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 5 und 22 Uhr winterdienstmäßig betreut.

Die Stadt Linz betreut die Verkehrsflächen des Öffentlichen Gutes in einem höheren Stundenausmaß als in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) vorgegeben.

Einsatzgebiet

Das Einsatzgebiet des Winterdienstes umfasst etwa 595 Kilometer Straßen sowie 250 Kilometer meist kombinierte Rad- und Gehwege, die nicht in die Anrainerverpflichtung fallen. Weiters werden 134 Stiegenanlagen vom Schnee befreit. Geräumt wird nach einem speziellen Räumplan mit Prioritäten: Zuerst die Hauptverkehrswege, die exponierten Stellen an Brücken, die Verkehrswege mit Steigungen (z.B. die „Bergstraßen“ am Pöstlingberg, an der Kapuzinerstraße, am Freinberg) und die Straßen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinien). Um einmal das gesamte Straßennetz zu räumen und zu bestreuen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Linz zirka 1.300 Fahrkilometer zurücklegen.

Insgesamt werden pro Saison und Jahr auf den Linzer Straßen durchschnittlich zwischen 3.000 und 4.500 Tonnen Salz benötigt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sehen für die Betreuung von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen in Relation zu Bedeutung und Frequenz sowie der Intensität der Schneefälle gewisse Umlaufzeiten vor.

Umlaufzeit ist die Zeit, die ein Winterdienstgerät für seine Route benötigt, um einen vollständigen Räum- und Streueinsatz zu absolvieren und wieder am Beginn der Route zu stehen. Diese Zeiten kann die Stadt Linz auf all ihren Routen einhalten und somit eine Befahrung der Straßen auch bei winterlichen Verhältnissen ermöglichen.

Eine sofortige beziehungsweise gleichzeitige Räumung der Fahrbahnen ist auch der Stadt Linz nicht möglich. Besonders schwierig ist die Bewältigung der Situation bei einsetzenden Schneefällen in den Stoßzeiten, da hier die Räumfahrzeuge oft genauso im Stau stehen wie die anderen Verkehrsteilnehmer.

Winterdienstverordnung der Stadt

Geregelt wird der Einsatz der Streumittel in Linz in der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 beschlossenen Winterdienstverordnung, die die Rahmenbedingungen für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen bei der Bekämpfung von Eis und Schnee enthält.

Diese Verordnung erlaubt Salzstreuung auf

  • Hauptverkehrsadern,
  • exponierten Straßen,
  • Fahrbahnen, die von Bussen oder Schienenfahrzeugen im Linienverkehr benutzt werden,
  • Brücken,
  • Haltestellenbereichen für öffentliche Verkehrsmittel,
  • Rampen für Behindertenfahrzeuge und Behindertenparkplätze,
  • Stiegenanlagen,
  • Gehsteigen und Gehwegen mit einem Gefälle von mehr als zehn Prozent,
  • Gehsteigen, die straßenseitig geneigt sind und die über eine Längsentwässerung verfügen.

In diesen Fällen muss durch bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass keine Auftaumittel in unversiegelte Bodenflächen und Gewässer eindringen, weder durch Versickern, Ableitung, noch durch Aufwirbelung. Es betrifft im Linzer Stadtgebiet maximal 15 Prozent der Verkehrswege, wo keine Salzstreuung erlaubt ist und daher Splitt gestreut wird.

Betreuung der Gehsteige ist Anrainerpflicht

Die Betreuung fast aller Gehsteige ist aber laut Straßenverkehrsordnung Aufgabe der Anrainer oder der Eigentümer von Häusern und Liegenschaften. Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Stiegenanlagen entlang der gesamten Liegenschaft täglich zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee befreit sowie bei Glätte gestreut werden.

Appell an die Verkehrsteilnehmer

In der Straßenverkehrsordnung ist angeführt, dass Lenker eines Fahrzeuges die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anzupassen hat, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung. Speziell in der kalten Jahreszeit bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ist im Besonderen darauf zu achten.

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier und DI Werner Sonnleitner, Direktor Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung zum Thema „Winterdienst in Linz“. Weiterer Gesprächspartner: DI Martin Stiedl, Leiter der Abteilung Logistik und Technik)


Quelle: Stadt Linz



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