Linz: Anpassung der Lustbarkeitsabgabe

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Linz
04 Apr 10:20 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Städtische Einnahmen gesichert – Kultur entlastet

In der Gemeinderatssitzung am 6. April 2017 beschließt der Gemeinderat voraussichtlich eine Novelle der Lustbarkeitsabgabeordnung. Die Reform vereinfacht aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr das Regelwerk weiter. DebütantInnenbälle und Themenschifffahrten sind beispielsweise künftig abgabenbefreit. Für Tanzveranstaltungen sinken die Abgaben vom bisher erhöhten Satz von zwölf auf den „normalen“ Satz von zehn Prozent. Gleichzeitig wird die monatliche Abgabe für Wett-Terminals von 150 Euro auf 170 Euro pro Gerät moderat angehoben – maximal wären 250 Euro möglich.

Schon mit der Beschlussfassung der aufgrund einer landesgesetzlichen Änderung erforderlichen neuen Lustbarkeitsabgabeordnung im Jahre 2016 und der Inkraftsetzung mit 1. März 2016 wurde in Aussicht gestellt, die neue Lustbarkeitsabgabeordnung im ersten Jahr einer Evaluierung zu unterziehen. Wie damals versprochen, wurden und werden die Entwicklungen genau beobachtet und dementsprechend agiert.

Die Stadt Linz hat zunächst intern bis Herbst 2015 und danach unter Einbindung von ExpertInnen sowie Anregungen aus der Wirtschaft und der Wirtschaftskammer eine neue Lustbarkeitsabgabeverordnung ausgearbeitet. Diese wurde nach mehreren Anpassungen einschließlich zweier Änderungen im Finanzausschuss am 14. Jänner 2016 schließlich am 28. Jänner dem Linzer Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Novellierung 2017

Bei der neuen Verordnung stehen neben der Modernisierung des Regelwerkes vor allem die punktuelle Entlastung für Wirtschaftstreibende, eine einfachere Abwicklung der Abgaben und eine Verbesserung des Vollzuges im Vordergrund.

Ziel ist es, mit einer Novellierung eine weitere Vereinfachung der Vollziehung sicherzustellen. Dabei wurden einzelne Bestimmungen zur besseren Verständlichkeit neu formuliert und bestimmte Klarstellungen getroffen.

Zusammengefasst sorgt die Lustbarkeitsabgabe-Novellierung für folgende fünf Vorteile:

  • Vorteil für Gesellschaft, Tradition und Kultur: Tanzveranstaltungen geringer besteuert und DebütantInnenbälle generell befreit
  • „Linz an die Donau“: Themenschifffahrten generell befreit
  • Klare Regeln zur Befreiung wohltätiger Veranstaltungen
  • Mehr Rechtssicherheit für Verwaltung und VeranstalterInnen
  • Leichtere Verständlichkeit als bisher
Höhere Abgaben für Wett-Terminals

Sinkende Einnahmen durch die Entlastungen werden durch die Abgabe für Wett-Terminals kompensiert. Aber auch in diesem Fall wurden die Interessen der Wirtschaftstreibenden zumindest teilweise berücksichtigt. Obwohl das Landesgesetz eine Besteuerung im Ausmaß von bis zu 250 Euro je Wett-Terminal ermöglicht, werden in Linz derzeit 150 Euro pro Gerät eingehoben. Viele Kommunen machen vom Höchstsatz Gebrauch.

Mit der Novellierung wird die Abgabe auf 170 Euro erhöht. Auch diesbezüglich handelt es sich nur um eine moderate Steuererhöhung. Damit verhindern wir, dass es zu Verschiebungen in den unkontrollierten Bereich oder ins Internet kommt. Das verursacht den Verlust von Arbeitsplätzen und damit auch von Einnahmen. Eine Regelung mit Augenmaß macht daher Sinn.

Die Abgabe für Spielapparate beträgt weiterhin 50 Euro pro Gerät beziehungsweise 75 Euro in Betriebsstätten mit mehr als acht Spielapparaten.

Die novellierte Verordnung berücksichtigt weitgehend die Interessen der Wirtschaftstreibenden und sorgt für deren Entlastung. Gleichzeitig werden stabile und sichere Einnahmen gewährleistet, etwa in Höhe von zirka 1,4 Millionen Euro pro Jahr.

Auswirkungen der Reform

Anhand einiger Beispiele werden die wesentlichen Erleichterungen der novellierten Lustbarkeitsabgabeverordnung dargelegt:

DebütantInnenball

Alt (12%): 3.500,--
Neu (0%)*: 0,--
Ersparnis: 3.500,--

* Befreiung zur Förderung des österreichischen Kulturguts

Größerer Ball

Alt (12%): 10.000,--
Neu (10%): 8.333,--
Ersparnis: 1.667,--

Schifffahrt mit Musik und/oder Tanz; Themenschifffahrten

Alt (12%): 1.500,--
Neu (befreit): 0,--
Ersparnis: 1.500,--

Die angeführten Beispiele zeigen die positive Wirkung der novellierten Lustbarkeitsabgabeverordnung auf die Wirtschaft und unseren Wirtschaftsstandort. Die Stadt Linz wird sich auch in Zukunft für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den städtischen Wirtschaftstreibenden einsetzen, um den Wirtschaftsstandort Linz noch ansprechender zu gestalten. Gerade den immer schwierigen Rahmenbedingungen für verschiedenste Ball- und Tanzveranstaltungen wird so Rechnung getragen, indem der Steuersatz nach einer ersten Senkung von 15 auf 12 Prozent im Vorjahr nun auf den „regulären“ Satz weiter abgesenkt wird.

„Die Lustbarkeitsabgabe ist eine wichtige Finanzierungsquelle der Stadt Linz und sorgte 2016 für Einnahmen in Höhe von etwa 1,37 Millionen Euro. Gegenüber 2015 eine Steigerung von rund 95.000 Euro. Die angepeilte Reform soll künftig Tanzveranstaltungen noch attraktiver machen. Bälle waren bis 2016 mit 15 Prozent besteuert. Wir haben voriges Jahr festgelegt, dass der Satz auf 12 Prozent reduziert wird. Durch die neue Novelle soll er auf zehn Prozent reduziert werden. Weiters werden DebütantInnenbälle von Tanzschulen Schülerbällen gleich gestellt und innerhalb enger Voraussetzungen abgabenfrei“, informiert Vizebürgermeister Detlef Wimmer.

„Die eingeschlagene Richtung zur Entlastung der Wirtschaft stimmt“, ist Kommerzialrat Manfred Grubauer überzeugt.


Quelle: Stadt Linz



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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