Linz - Akten-Causa: Rechtsexperte klärt auf

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Linz
17 Nov 09:36 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Eingeschränkte Zuständigkeit des Gemeinderates der Stadt Linz

Landeshauptmann Stelzer und Landesregierung als zuständige Oberbehörden um Stellungnahme zu Dokumenten des übertragenen Wirkungsbereiches ersucht

In der heutigen Sitzung des Linzer Stadtsenats befassten sich die Stadtsenatsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Parteien mit den offenen Fragenkomplexen rund um die Verjährung von Verwaltungsstrafen. Dazu stand der für die Vertretung der Stadt Linz vom Stadtsenat einstimmig bestellte Rechtsexperte, Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Denkmair, zur Verfügung. Zur Frage des Privatbeteiligten-Anschlusses der Stadt im Strafverfahren ergab die Prüfung, dass sie derzeit weder zweckmäßig noch rechtlich geboten ist. Weiters äußerte sich der renommierte Rechtsexperte zur zentralen Frage der Zuständigkeit des Linzer Gemeinderates. Teil seiner Prüfung war die Klärung, ob es gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderates eine Vorlagepflicht bzw. Berechtigung zur Einsicht in konkrete Akten und Dokumente in der betreffenden Causa gäbe.

Darauf bezugnehmend präzisierte Mag. Denkmair die Unterscheidung zwischen Akten und Dokumenten, die den eigenen beziehungsweise übertragenen Wirkungsbereich (Vollziehung von Landes- und Bundesgesetzen) der Stadt betreffen. Auch für Akten und Dokumente, welche den übertragenen Wirkungsbereich betreffen, ist laut Expertise des Rechtsanwalts das Amtsgeheimnis zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurden der Landeshauptmann sowie die Regierung des Landes OÖ als zuständige Oberbehörden von der Stadt Linz schriftlich darum ersucht, zeitnah dazu Stellung zu nehmen. Für die Einsichtnahme der Dokumente im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz bedarf es einer Beschlussfassung im Gemeinderat.

Zusätzlich zu den ermittelnden externen Prüfinstanzen Staatsanwaltschaft (WKStA) und Bundesrechnungshof prüft auch das städtische Kontrollamt. Darüber hinaus setzt die Stadt Linz in der anhängigen Causa auf eine interne Aufarbeitung und greift dabei auf die Expertise des beauftragten Rechtsanwalts zurück. „Rechtssicherheit, Seriosität und Transparenz sind auch bei der weiteren Aufklärungsarbeit das Gebot der Stunde. Die Erläuterungen des Rechtsanwaltes gaben darüber Aufschluss, welche Möglichkeiten derzeit unter Wahrung der Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um über den Stand der Prüfungen zu informieren. Für weiterführende Schritte bedarf es einer raschen Stellungnahme der Oberbehörden Landeshauptmann und Landesregierung“, so Vizebürgermeisterin Karin Hörzing abschließend.


Quelle: Stadt Linz



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