Landtagsausschuss berät das neue Wettunternehmergesetz

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Salzburg
07 Mär 22:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Rössler: Jugendschutz wird drastisch verschärft

Das Wettunternehmergesetz geht in die finale Runde: Der überarbeitete Entwurf wird morgen im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags beraten. Mit dem neuen Wettunternehmergesetz soll vor allem der Jugend- und Spielerschutz deutlich verbessert werden. Für die Wettbranche bringt dies zahlreiche Verschärfungen mit sich: Unter anderem wird geregelt, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die vorhaben, ein Wettbüro zu eröffnen. "Bislang konnte einfach jeder und jede, ohne besondere Voraussetzungen, ein Wettbüro eröffnen. Das ist besonders im Hinblick auf den Jugend- und Spielerschutz inakzeptabel. In Zukunft braucht es dafür eine Zuverlässigkeitsprüfung", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler heute, Dienstag, 7. März. Hierbei wird überprüft, ob bereits Verstöße gegen Jugendschutz- und glücksspielrechtliche Bestimmungen begangen wurden.

Außerdem können die Wettterminals nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden. Diese darf nur an Volljährige gegen Vorlage eines Ausweises ausgegeben werden.

Um die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren zu können, unterliegen die Wettbüros künftig strengeren Auflagen und Strafen. Unter anderem ist durch das neue Gesetz gewährleistet, dass speziell ausgebildete Kontrollorgane jederzeit Zugang zu den Wettlokalen erhalten. Ein einmaliger Verstoß zieht eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro nach sich. Beim zweiten Verstoß gegen das neue Gesetz wird dem Wettanbieter die Lizenz entzogen! Durch diese Maßnahmen soll auch das illegale Glücksspiel, das in Bundeskompetenz liegt und das bisweilen auch in Wettlokalen betrieben wird, eingedämmt werden.

Auch der Schutz der Wettkunden wird durch das neue Gesetz verbessert. Die Unternehmen müssen künftig ein elektronisches Wettbuch über alle abgeschlossenen Wetten führen. Außerdem wird es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums der Wettkunden, so sind die Unternehmen zu einer Fremdsperre verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Selbst- oder Fremdsperre haften zukünftig die Wettanbieter. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre für die Behörden gespeichert.

Ein Bereich, der wegen der hohen Wettfrequenz nahe am Glücksspiel liegt, wird gänzlich verboten, die Live-Ereignis-Wetten (beispielsweise welche Mannschaft bekommt als nächste eine gelbe Karte).

"Wir haben uns sehr genau überlegt, wie wir den Schutz der Jugendlichen und Wettkunden verbessern können. Ich bin froh, dass wir uns hier auf so weitreichende Maßnahmen geeinigt haben und damit wesentlich zum Schutz unserer Jugend beitragen können", so Rössler weiter.

Das neue Wettunternehmergesetz soll noch im Sommer in Kraft treten und damit das alte "Buchmacher und Totalisateure-Gesetz" aus dem Jahr 1994 ablösen.


Quelle: Land Salzburg



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