Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt: Geringschätzende Äußerungen gegenüber Polizeibeamten sind strafbar

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11 Feb 15:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land verhängte über einen Fußballfan eine Geldstrafe von 100 Euro, weil er den öffentlichen Anstand durch eine abschätzige Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten verletzt habe.
In der dagegen erhobenen Beschwerde wandte der Fußballfan ein, dass die Äußerung „Lassen Sie los, Oida“ den Tatbestand der Anstandsverletzung nicht erfülle und beantragte die Aufhebung des Straferkenntnisses.

Auf Basis der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsakten und der durchgeführten mündlichen Verhandlung kam das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zum Ergebnis, das Straferkenntnis dem Grunde nach zu bestätigen.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hielt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes fest, dass es für die Beurteilung einer Anstandsverletzung entscheidend darauf ankommt, mit welchen Äußerungen ein Zuhörer im jeweiligen Kontext zu rechnen hat: was in einer Situation anstößig ist, kann in einer anderen ganz natürlich sein. Im vorliegenden Zusammenhang war die getroffene Wortwahl des Fußballfans gegenüber dem Polizeibeamten nicht tolerabel und stellte daher eine Verletzung des öffentlichen Anstands dar.
Aufgrund der im vorliegenden Fall geringen Intensität der Beeinträchtigung sowie des geringen Verschuldens konnte jedoch mit der Erteilung einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden.


Der genaue Wortlaut der Entscheidung kann im Internet unter der Geschäftszahl (LVwG-700214) abgerufen werden.


Quelle: LVWG



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