Landesrätin Birgit Gerstorfer warnt vor Aufsplittung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

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Oberösterreich
28 Jun 08:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

„Geplante Kompetenzänderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz hat negative Folgen für den Schutz der Kinder“

Geht es nach dem Vorschlag der Bundesregierung, dann soll künftig die Kinder- und Jugendhilfe reine Länderkompetenz werden. Die Mindeststandards für die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) sind durch eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes geregelt. So sind im diesem Bundesgesetz unter anderem die Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert und dazu grundsätzliche Qualitätsstandards implementiert (z.B. das Vier-Augen-Prinzip oder die Mitteilungspflichten bei Kindeswohlgefährdung). Bei der Umsetzung des von der Regierung vorgelegten Entwurfs zur Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern würden alle Bestrebungen hinsichtlich der Vereinheitlichung der Qualität der Leistungen der KJH konterkariert. Jedes Bundesland würde dann künftig selbstständig durch Erlassung eines eigenen Landesgesetzes darüber entscheiden, welche Leistungen die jeweilige KJH erbringt bzw. welche nicht. Damit ergäben sich in einem doch relativ kleinen Land wie Österreich (das zehnmal größere Deutschland kommt mit einem bundeseinheitlichen Kinder- und Jugendhilfegesetz aus) als mögliche/wahrscheinliche Konsequenzen unter anderem:

  • unterschiedliche Standards im Kinderschutz
  • eine fehlende Leistungskontinuität für Familien bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland
  • grundsätzliche Erschwernisse/Hindernisse bei bundesländerübergreifenden Leistungen der KJH, z.B. bei Betreuung von Kindern/Jugendlichen auf einem Pflege- oder Einrichtungsplatz in einem anderen Bundesland
  • die Erschwerung/Verunmöglichung eines bundesländerübergreifenden Einsatzes von Fachkräften in der KJH wegen unterschiedlicher Qualifizierungsvoraussetzungen.

In diesem Gesetz sind die sensiblen Bereiche des Kinderschutzes geregelt. Da geht es um die Unterstützung in der Erziehung bei hochbelasteten Familiensituationen, der Unterbringung von Kindern außerhalb der Ursprungsfamilie sowie die staatliche Aufsicht. Wenn die vorliegende Gesetzesänderung kommt, trifft es wieder einmal die Schwächsten unserer Gesellschaft, diejenigen, die am meisten unserer Unterstützung brauchen. Es kann nicht sein, dass für diese Kinder in Österreich neun unterschiedliche Regelungen gelten “, so Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Auch die oberösterreichische Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Christine Winkler-Kirchberger spricht sich gegen eine Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe aus: „Diese Kompetenz vollständig auf die Länder zu übertragen führt zu regionalen Ungleichbehandlungen von Kinder und Jugendlichen und bewirkt einen massiven Rückschritt für einen effektiven Kinderschutz. Die Streichung des geplanten bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmens widerspricht darüber hinaus den zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.“


Quelle: Land Oberösterreich



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