Land Tirol fördert literarische Vielfalt

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Tirol
06 Mai 06:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Spezifische Förderrichtlinie für Literatur beschlossen

Ob Stipendien, Lesungen oder Buchankäufe – das Land Tirol unterstützt die literarische Vielfalt und den Zugang zur Literatur mit Mitteln aus dem Kulturbudget. Die Vergabekriterien und -modalitäten sind in der allgemeinen Richtlinie zur Förderung der Kultur geregelt. Ab sofort wird diese durch eine eigene Sonderrichtlinie für Literatur ergänzt. Das hat die Landesregierung auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader diese Woche beschlossen. Die spezifische Förderrichtlinie für Literatur tritt ab sofort in Kraft.

„Ziel dieser neuen Spezialrichtlinie ist es, die Vielfalt und die Qualität der literarischen Ausdrucksformen sowie den Zugang zu Literatur für alle Bevölkerungskreise zu stärken“, erläutert Landesrätin Palfrader. Dabei liegt der Fokus auf der professionellen und nachhaltigen Literaturvermittlung sowie auf dem literarischen Nachwuchs. Die Förderung umfasst neben Belletristik auch Sach- und Fachliteratur mit kunst- und kulturspezifischem Inhalt. Die Mittel werden unter anderem für die Durchführung von Literaturveranstaltungen und die Herausgabe von literarischen Werken mittels Druckkostenzuschüssen vergeben. Darüber hinaus werden SchriftstellerInnen durch die Vergabe von Preisen und Stipendien in ihrer Entwicklungen unterstützt.

Der Kreis schließt sich

Neben der Spezialförderrichtlinie für Literatur gibt es bereits für die Sparten Musik, Darstellende Kunst, Museen, Volkskultur, Bildende Kunst und Architektur, Kulturinitiativen, Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen eigene Richtlinien. „Mit den Spezialrichtlinien wurde ein wichtiger Schritt zu Nachschärfung der inhaltlichen Ziele und Kriterien der Kulturförderung als Basis für mehr Transparenz und Objektivität gesetzt“, freut sich Landesrätin Palfrader. Die Sonderrichtlinien gelten jeweils für fünf Jahre und werden anschließend evaluiert sowie an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.



Quelle: Land Tirol



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