LR Hiegelsberger: Wer offline ist, bleibt unsichtbar - Förderaktion für bäuerliche Websites ermöglichte bereits 57 Betrieben den Weg ins Internet

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Symbolbild: Land Oberösterreich
10 Aug 09:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sind mittlerweile für jede Branche von Relevanz. Doch die meisten agrarischen Themen werden nicht durch die Bäuerinnen und Bauern selbst kommuniziert, sondern von Dritten aufgegriffen. Daher unterstützt die Website-Förderung des Landes Oberösterreich seit Oktober 2017 Landwirtinnen und Landwirte auf dem Weg, die Kommunikation der Branche selbst in die Hand zu nehmen. Bis August 2018 konnten bereits 57 Websites umgesetzt und die Förderung ausbezahlt werden. Insgesamt liegen 159 Anfragen in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft auf. Doch Agrarmarketing ist kein reines Thema der Direktvermarktung und des Vertriebs, es geht um die realistische Darstellung der gesamten Landwirtschaft, die Image-Arbeit der Branche. „Es ist auch eine ausgezeichnete Möglichkeit für alle Landwirtinnen und Landwirte den Konsumentinnen und Konsumenten selbst die Landwirtschaft näher bringen, denn die vielseitigen und großartigen Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern müssen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sichtig und greifbar werden. Daher ist es mir ein Anliegen, mit dem Schwerpunkt Agrarmarketing und dieser Förder-Aktion einen Impuls für eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit in der Landwirtschaft zu geben“, erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Einreichfrist: 31. Oktober 2018

Die Website-Förderung gilt für alle bäuerlichen Betriebe. Firmenmäßige Rechnungen werden bis 31.10.2018 für die Förderung anerkannt. Nach Vorlage der Rechnungen für Programmierungsarbeiten und Web-Design werden bis zu 1.000 Euro oder maximal 50 Prozent der Nettokosten gefördert. Alle Informationen sowie eine Liste aller gewerblichen Anbieter, Agenturen und Webdesigner der WKOÖ gibt es im Internet unter www.dasbestefürsland.at. Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.


Quelle: Land Oberösterreich



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