LR Anschober: Morgen entscheidet deutsches Bundesverwaltungsgericht über Zukunft der Luftreinhaltung und des innerstädtisches Verkehrs in Deutschland - mit massiven Folgewirkungen auf (Ober)Österreich

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Symbolbild: Land Oberösterreich
21 Feb 17:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nachdem auch in deutschen Großstädten seit Jahren die Grenzwerte an verkehrsnahen Messstellen für Stickoxide massiv überschritten werden, wird es nun morgen in Leibzig zu einer Grundsatzentscheidung über verpflichtende Sofortmaßnahmen kommen. "Viele erwarten morgen vom deutschen Höchstgericht eine Verpflichtung der betroffenen Städte und Länder auf konkrete Verkehrsbeschränkungen, um die Grenzwerte zu unterschreiten und damit den notwendigen Gesundheitsschutz endlich sicherzustellen“, so Landesrat Rudi Anschober. „Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf die möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Länder in Europa haben, die die Grenzwertregelungen seit Jahren nicht einhalten. Indirekt ist daher von diesem Urteil auch Linz mit der Messstelle Römerbergtunnel betroffen, wo die Grenzwerte bei Stickoxid ebenfalls seit Jahren nicht eingehalten werden. Der Jahresmittelwert lag im Vorjahr bei 46 Mikrogramm, der Grenzwert bei 40."

Anschober bereitet aus diesem Grund ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftwerte an verkehrsnahen Stellen in Linz vor, das im April in die Landesregierung eingebracht werden soll. Ein inhaltlicher Vorbereitungsworkshop mit Experten aus allen Bereichen wurde im Feber abgehalten, im März folgen die finalisierenden politischen Gespräche. "Wir sollten nicht wie in Deutschland auf Vertragsverletzungsverfahren und gerichtlich festgelegte Zwangsmaßnahmen warten, sondern selbstständig alles tun, was für den Gesundheitsschutz von Anrainern erforderlich ist. Und wir müssen auf jeden Fall Millionenkosten für Vertragsverletzungsverfahren vermeiden. Der morgige Gerichtsentscheid in Deutschland auf jeden Fall auch für Österreich und für Linz weichenstellende Wirkung haben."


Quelle: Land Oberösterreich



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