LR Anschober: 20 Jahre Gentechnik-Volksbegehren: Historischer Erfolg Oberösterreichs über Selbstbestimmung bei GVO – „Wir haben die EU von unten verändert“

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Symbolbild: Land Oberösterreich
06 Apr 11:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

„20 Jahre Gentechnik-Volksbegehren – hier hat der Kampf gegen Gentechnik auch auf unseren Feldern seinen Anfang genommen. Auch mit den Stimmen dieses zweit-erfolgreichsten Volksbegehrens Österreichs im Rücken konnte es gelingen, ausgehend von Oberösterreich und der Toskana, die EU von unten zu verändern – und das GVO-Selbstbestimmungsrecht beim Anbau durchzusetzen“, verweist LR Rudi Anschober auf die Erfolgsgeschichte Österreichs im Kampf gegen Gentechnik.

Im Jahr 2003 gründeten LR Anschober und LR Stockinger für Oberösterreich gemeinsam mit der Toskana die „Allianz der GVO-freien Regionen“, mit dem Ziel, ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von GVO-Saatgut in der EU zu verankern. Damit wurde eine wesentliche Forderung des Volksbegehrens von 1997 wieder aufgenommen. Jahrelang haben sich bis zu 64 Europäische Regionen, die 37 % der EU-Bürger/innen vertreten, in Brüssel für ein Selbstbestimmungsrecht im Sinne der Bürger/innen und gegen Konzerninteressen eingesetzt. Im Jahr 2015 gelang der Durchbruch, das Selbstbestimmungsrecht für den Anbau wurde verankert.

LR Anschober abschließend mit der Forderung nach mehr: „Nicht nur in Österreich, die EU-Bevölkerung insgesamt steht Gentechnik sehr skeptisch gegenüber. Es liegt nun an der EU-Kommission, der Bundesregierung und einem Teil der Landwirtschaft, diese Ablehnung nicht nur für den Anbau zu akzeptieren – und den Verzicht auf GVO weiter auszudehnen, etwa auch auf den Futtertrog. Denn aktuell landen jährlich noch 350.000 Tonnen Gen-Soja in den Futtertrögen, v.a. in der Schweinmast. 20 Jahre nach dem Gentechnik-Volksbegehren ist klar: Wir wollen nach wie vor keine Gentechnik zu Lasten unserer Umwelt, Artenvielfalt und Gesundheit! Bürger/innen-Interessen müssen mehr zählen als die Gewinnmaximierung einzelner Konzernmultis!“


Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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