LRH empfiehlt Neuausrichtungen im Sportwesen und Verbesserungen im Fördersystem

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Landesrechnungshof Oberösterreich
08 Mär 09:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Prüfung zeigt, dass das Sportwesen im Einflussbereich des Landes OÖ strategisch und organisatorisch neu auszurichten ist: Die Planungsgrundlagen für Sportstätten sollten an aktuelle Erfordernisse angepasst und die neue Sportstrategie 2025 umgesetzt werden. In der Verwaltung sollten die Landessportdirektion und die Landes-Sportschule zusammengeführt und kritisch hinterfragt werden, ob die zusätzliche Landes-sportorganisation notwendig ist. Das Fördersystem ist auf neue Beine zu stellen: das Land sollte die Förderung der Landes-Dachverbände reduzieren und nach klaren Zielen und Leistungen neu ausrichten, sämtliche Sportförderungen aus Landesmitteln direkt ohne Zwischenschaltung der Landessportorganisation auszahlen und die Bedarfsprüfung von zu fördernden Projekten besser dokumentieren.

Die meisten der oberösterreichischen Sportstätten wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren von Gemeinden und Vereinen errichtet und vom Land OÖ gefördert. 1990 gab es 5.042 Sportanlagen; der Bedarf war im Wesentlichen gedeckt. Bis 2010 erhöhte sich der Stand auf 5.855 Sportstätten. Diese Anlagen müssen künftig saniert und erhalten werden; ein weiterer Ausbau ist aus Sicht des LRH nur in Einzelfällen argumentierbar. „Vereine und Gemeinden sollten bei notwendigen Generalsanierungen kooperieren; bestehende Anlagen sollten tendenziell eher redimensioniert werden“, sagt LRH-Direktor Dr. Friedrich Pammer. Der aus den 1990er-Jahren stammende Sportstättenbauleitplan ist überholt und in der Landessportdirektion sind die Informationen über Infrastrukturdaten zu gering. Die bestehenden, zum Teil lückenhaften, Infrastrukturdaten sollten in eine gemeinsame Datenbank zusammengeführt und von allen Fachstellen genutzt und gepflegt werden.

„Wir sehen die neue „Sportstrategie Oberösterreich 2025“ oder die „Bäderstudie“ positiv; sie sind aber erst in Umsetzung“, erklärt Pammer. Das Land sollte seine Planungsgrundlagen für Sportstätten an aktuelle Erfordernisse anpassen, um so auch den ländlichen Raum zu stärken und gesellschaftspolitisch gewünschte Bevölkerungsentwicklungen zu unterstützen.

LRH sieht viel Raum für organisatorische Verbesserungen

Viel Potential, um Synergien bei der Mittelbewirtschaftung oder der Anstellung von Landestrainern zu nutzen, sieht der LRH durch die Zusammenführung der Landessportdirektion und der Landes-Sportschule in eine organisatorische Einheit. Die Landessportdirektion gehört zur Direktion Bildung und Gesellschaft, die Landes-Sportschule zur Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement. Beide stellen das Qualitätslevel „Olympiazentrum“ sicher. „Es gibt eine gemeinsame Leitung, die Aufgabenbereiche sind aber nicht klar abgegrenzt und für Außenstehende schwer durchschaubar“, erklärt Pammer. Gleichartige Verwaltungstätigkeiten werden sehr unterschiedlich wahrgenommen und sind dadurch wenig effizient.

Eine weitere Organisation, die in diesem Zusammenhang Raum für Optimierungen bietet, ist die seit 1947 bestehende Landessportorganisation. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und unterliegt der Aufsicht des Landes. „Das Land sollte kritisch hinterfragen, ob die zusätzliche Organisation notwendig ist, denn sie wird ausschließlich aus Mitteln des Landes finanziert; Mitarbeiter der Landessportdirektion führen alle operativen Geschäfte und das Land trägt den gesamten Personal- und Sachaufwand“, erörtert Pammer.

Da es wichtig ist, dass die Interessen des Sports weiterhin gut vertreten und das Ehrenamt im Sport gewürdigt werden, wäre ein beratendes Organ für die Oö. Landesregierung ohne Rechtspersönlichkeit mit möglichst flexibler Zusammensetzung effektiver und effizienter.

In den letzten Jahren förderte das Land die Landessportorganisation jährlich mit 1,1 Mio. bis 1,3 Mio. Euro. Diese Beträge wurden großteils für Förderungszwecke, wie Fachverbandssubventionen, Förderung eines Internatsbetriebs und von Leistungssportlern, verwendet. „Effizienter wäre es, wenn das Land diese Geldzuwendungen ohne Umwege an Fachverbände, Landestrainer und andere Förderungsempfänger auszahlt“, sagt Pammer.

Fördersystem auf neue Beine stellen

Um das Sportstätten-Fördersystem effizienter zu gestalten, sollte es grundlegend an der neuen Sportstrategie 2025 ausgerichtet werden. „Wir haben 28 Förderakten geprüft und gesehen, dass die Abläufe den Richtlinien entsprechen; allerdings sind die geltenden Förderungsrichtlinien noch nicht an die neue Strategie angepasst“, rät Pammer zu einer Optimierung des Subventionsmanagements der Landessportdirektion.

Die Einzelfallprüfungen brachten keine Hinweise auf eine widmungswidrige Verwendung von Förderungsmitteln. „Die Dokumentation der Bedarfsprüfung war allerdings generell dürftig; sie sollte künftig umfassender sein und in standardisierter Weise erfolgen“, sagt der LRH-Direktor. Kritisch ist zudem, dass es in drei Einzelfällen Förderzusagen durch Mitglieder der Oö. Landesregierung gab, bevor die Landesportdirektion eine entsprechende Bedarfsprüfung vornehmen konnte.

Land OÖ sollte jährliche Förderung der drei Landes-Dachverbände deutlich reduzieren

Auf Ebene des Bundes und des Landes nehmen jeweils drei Dachverbände die Interessen im organisierten Breitensport wahr. Das Land gewährte 2015 pro Verband jeweils eine Förderung in Höhe von 489.250 Euro, in Summe also 1.467.750 Euro. Damit liegt Oberösterreich im Bundesländervergleich im Spitzenfeld. Das Land beabsichtigt, die jährliche Förderung der Landes-Dachverbände in eine Basisförderung und Projektförderung zu splitten.

„Die bisher undifferenzierte Pauschalförderung der Landes-Dachverbände ist aus unserer Sicht großzügig, das Land sollte sie deutlich verringern und freiwerdende Budgetmittel für den Erhalt von Sportstätten umschichten“, empfiehlt der LRH-Direktor. Außerdem sollte es die Basisförderung an klaren Förderzielen ausrichten und Projektförderungen nutzen, um gezielte Kooperationsanreize zu setzen.

Sportstättenförderung: sparsam aber realistisch budgetieren

Einige Kritikpunkte findet der LRH im Budget der Landessportdirektion für Investitions­förderungen von Sportstätten. Das reguläre Budget wurde von 2011 bis 2015 von 4,7 Mio. Euro auf 6,3 Mio. Euro aufgestockt. „Die jährlichen Beträge im Rechnungsabschluss waren allerdings deutlich höher; sie stiegen von 5,3 Mio. Euro auf zuletzt 9,5 Mio. Euro“, erklärt der LRH-Direktor. Um die tatsächlichen Ausgaben abdecken zu können, mussten im genannten Zeitraum somit um 55,5 Prozent mehr Mittel als veranschlagt bereitgestellt werden (10,4 Mio. Euro aus Verstärkungsmitteln gemäß Art. III Z. 5 des Voranschlages und 4,2 Mio. Euro aus Nachtragsbudgets). „Die in Aussicht gestellten und letztendlich auch gewährten Förderungen waren mit dem regulär verfügbaren Budget nicht im Einklang“, sagt Pammer.

Außerdem gab es – unverbindliche – mehrjährige Mittelzusagen, die im laufenden Budget 2016 keine Deckung fanden. Derartige Zusagen – bis ins Jahr 2020 in Höhe von ca. 13,2 Mio. Euro – schränken den Landessportreferenten bzw. die Landessportdirektion budgetär sehr ein. Das Budget für Sportstättenförderung sollte daher ausreichend dotiert und in Zukunft ohne unterjährige Budgetaufstockung vollzogen werden. Mehrjährige Zusagen für Fördermittel außerhalb des verfügbaren Jahresbudgets sind besonders sparsam zu geben.

„Kritisch sind auch die 104 offenen Anträge auf Sportstättenförderung, die wir während der Prüfung gesehen haben“, erörtert Pammer. Diese zeigen, dass es eine hohe Anzahl an sanierungsbedürftigen Sportstätten gibt. Die budgetären Möglichkeiten sind eingeschränkt; das Fördersystem wird durch kostendämpfende Maßnahmen und gezielte Schwerpunktsetzungen neu auszurichten sein.

Die Sportstättenförderung der Landessportdirektion deckt bei Weitem nicht den gesamten Mitteleinsatz des Landes in diesem Bereich ab. Häufig werden Sportstätten auch von anderen Förderstellen des Landes und von Gemeinden ko-finanziert.

„Wir waren bestrebt, den gesamten Mitteleinsatz zu erheben. Weil dieser in den Rechnungsabschlüssen des Landes nicht direkt ersichtlich ist, waren wir auf Angaben von weiteren Mittelbewirtschaftern angewiesen“, erörtert Pammer die „Unschärfen“. Die Investitionsförderungen des Landes summierten sich von 2013 bis 2015 auf 69,8 Mio. Euro. „Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Mindestgröße handelt“, erklärt der
LRH-Direktor.

Zusätzlich zu den 69,8 Mio. Euro haben auch die Gemeinden im selben Zeitraum mindestens weitere 32 Mio. Euro für den Ausbau und Erhalt von Sportstätten eingesetzt. „In der Sportstättenförderung sollte das „one-stop-shop“-Prinzip vollständig umgesetzt werden; das würde zumindest den Koordinationsaufwand zwischen den verschiedenen Förderstellen des Landes deutlich verringern“, sagt Pammer abschließend.


Quelle: Landesrechnungshof OÖ



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