Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, vorzeitiger Mutterschutz: 2018 bringt Änderungen im Arbeitsrecht – die AK OÖ berät

Slide background
Arbeiterkammer Oberösterreich
18 Jän 10:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Das neue Jahr bringt einige arbeitsrechtliche Änderungen für die Beschäftigten in Österreichs Betrieben. Die meisten treten noch vor dem Sommer in Kraft. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat alle Neuerungen, die zum Teil noch 2017 beschlossen wurden, zusammengefasst. Für Informationen und persönliche Beratung in allen Fragen rund um Arbeit und Recht stehen die AK-Expertinnen und Experten in der AK Linz und in allen 14 Bezirksstellen zur Verfügung.

Bereits seit 1. Jänner gilt:

  1. Für Angestellte mit wenig Wochenstunden gelten ab nun die gleichen Kündigungsfristen wie für die sonstigen Angestellten.
  1. Die Internatskosten für Berufsschulen haben jetzt neu zur Gänze die Lehrberechtigten zu bezahlen. Diese bekommen die Kosten von der zuständigen Lehrlingsstelle ersetzt.

Die meisten arbeitsrechtlichen Änderungen, die Ende 2017 beschlossen wurden, gelten erst ab 1. Juli 2018. So etwa:

  1. Angleichung von Arbeitern/-innen und Angestellten bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand:
  • Für Arbeiter/-innen und Angestellte gilt, dass der erhöhte Anspruch (also acht Wochen) bereits nach einjähriger Dauer des Arbeitsverhältnisses wirksam wird (bisher nach fünf Jahren).
  • Das System der Entgeltfortzahlung der Angestellten wird jenem der Arbeiter/-innen angepasst: Für Angestellte bezieht sich nun der Anspruch auch auf ein Arbeitsjahr. Alle Wiedererkrankungen in diesem Arbeitsjahr werden zusammengerechnet. Mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres entsteht wieder ein voller neuer Anspruch.
  • Auch für Angestellte gibt es nun einen eigenständigen Anspruch bei Arbeitsunfall, unabhängig von den anderen Erkrankungen.
  • Für Arbeiter/-innen und Angestellte gilt neu, dass auch bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand (wie bei Arbeitgeberkündigungen) die Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern kann.
  1. Für Arbeiter/-innen werden Dienstverhinderungen aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen jenen der Angestellten angepasst.
  1. Auch für Lehrlinge wird die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall ab 1. Juli 2018 erhöht und zwar auf acht Wochen (statt bisher vier Wochen) volle Lehrlingsentschädigung und weitere vier Wochen (statt zwei) Anspruch auf ein Teilentgelt.

Weitere wichtige Änderungen

  1. Zur besseren Bekämpfung von Sozialbetrug am Bau werden ab 1. Jänner 2018 die Kontrollen bei Teilzeitbeschäftigung und fallweiser Beschäftigung verstärkt und zwar durch Verschärfung der Meldefristen. Bei Meldeverstößen kann die Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) von der widerlegbaren Vermutung einer Vollzeitbeschäftigung ausgehen.
  1. Die Altersteilzeit wurde für Beschäftigte in der Baubranche ab 1. Jänner 2018 an die spezifischen Anforderungen dieser Branche angepasst, um ein Abwandern der älteren Beschäftigten zu verhindern. Die BUAK kann nunmehr für bauspezifische Altersteilzeitvereinbarungen Förderungen an Arbeitgeber/-innen vergeben.
  1. Einen vorzeitigen Mutterschutz können nun auch Fachärzte/-innen (Gynäkologen/-innen und Fachärzte/-innen für Innere Medizin) bewilligen. Bisher durften dies nur Arbeitsinspektionsärzte/-innen und Amtsärzte/-innen.

Regierung plant noch weitere Änderungen

2018 wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weitere Veränderungen bringen. Eine erste Analyse des Regierungs-Programms durch die Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt: Einigen positiven Ansätzen stehen teils gravierende Verschlechterungen für Arbeitnehmer/-innen gegenüber. Was sich durch das Programm durchzieht, ist die massive Ungleichbehandlung von Arbeitgebern/-innen und Arbeitnehmern/-innen. Unternehmerinteressen wird sehr viel Verständnis entgegengebracht, Arbeitnehmerinteressen werden vielfach ausgeblendet. Menschen in Notlagen (Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher, Migranten) werden pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt und mit verschärften Sanktionen bedroht.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Sehr viele gesetzliche Vorhaben der Regierung sind so allgemein und vage formuliert, dass sie derzeit kaum sinnvoll zu beurteilen sind. Umso wichtiger ist es, dass die AK im Zuge der Gesetzesbegutachtung eingebunden ist, um auf die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen zu achten.“


Quelle: AKOÖ



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg