Krankenversicherung ab 18 Jahren

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30 Jul 22:06 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Noch mitversichert? Worauf junge Erwachsene achten sollten

WIEN. Über 18-Jährige, die Ausbildung und Ausbildungserfolg nachweisen können, sind u?ber ihre Eltern mitversichert. Doch es gibt auch Sonderfälle, bei denen sich junge Erwachsene erkundigen sollten, unter welchen Voraussetzungen sie krankenversichert sind. Solche sind z. B. fehlender Studienerfolg, weder Job noch Ausbildung oder Studium ab dem 27. Geburtstag.

Mit dem 18. Geburtstag läuft bei nicht erwerbstätigen jungen Erwachsenen die automatische Mitversicherung bei den Eltern aus. Jeder Elternteil sollte daher bei seiner Krankenversicherung einen Antrag auf Mitversicherung des Kindes stellen. Eine beitragsfreie Mitversicherung u?ber das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus ist unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:

1. Das Kind befindet sich in Schul-, Studien- bzw. Berufsausbildung. In diesem Fall ist mit Beginn eines jeden Schul- bzw. Studienjahres eine Bestätigung vorzulegen. Ob man den Studienerfolg (erfolgreich absolvierte Lehrveran-staltungen) gesondert nachweisen muss, hängt vom Ausbildungstyp ab. Die Betroffenen erkundigen sich am besten vorab bei ihrer Krankenversicherung.

2. Das Kind ist erwerbslos und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gerade nach dem Schulabschluss können solche „Lu?cken-Zeiten“ eintreten: Man hat noch keinen Job gefunden, das Studienjahr hat noch nicht begonnen, man hat keinen Studienplatz bekommen und hängt in der Luft, etc.
3. Das Kind ist dauernd wegen Krankheit (Gebrechen) erwerbsunfähig.
Eigenständig sozialversichert

Studierende vor dem 27. Geburtstag, die u?ber der Geringfu?gigkeitsgrenze ver-dienen (derzeit monatlich EUR 405,98) sind in diesem Zeitraum durch ihren Job versichert. Endet der Job, gilt wieder automatisch die Mitversicherung bei den Eltern, sofern die eingangs erwähnten Voraussetzungen dafu?r erfu?llt sind (siehe Punkt 1). Viele Studierende verdienen sich in Jobs unter der Geringfu?gigkeits-grenze etwas dazu: „In diesem Fall kann man sich um 57,30 Euro monatlich selbst sozialversichern.

Damit erwirbt man neben einer eigenen Krankenversicherung Anspruchszeiten fu?r die Pensionsversicherung. Es lohnt sich, schon in jungen Jahren vorausschauend daran zu denken“, so OÖGKK Direktorin Andrea Wesenauer.
Bei folgenden Tätigkeiten sind junge Erwachsene auf jeden Fall eigenständig sozial-versichert:

• Präsenzdienst beim Bundesheer
• Zivildienst
• Freiwilliges Sozialjahr (nach dem Freiwilligengesetz)
Kein Studienerfolg oder zu alt: Was sind die Folgen?
Studierende, die keinen Studienerfolg nachweisen können oder bereits ihren 27. Geburtstag hatten sind, sind nicht mehr u?ber die Eltern krankenversichert.

„Damit diese Studenten im Krankheitsfall trotzdem nicht in der Luft hängen, haben sie die Möglichkeit, sich fu?r monatlich derzeit 54,11 Euro selbst zu versichern. Um diese sog. ‚begu?nstigte Selbstversicherung fu?r Studierende‘ mu?ssen sich die Betroffenen selbst ku?mmern. Am besten, sie melden sich rechtzeitig bei ihrer zuständigen Krankenversicherung“, rät OÖGKK-Obmann Albert Maringer.

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