Knapp 400.000 Salzburger wahlberechtigt

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Symbolbild: Land Salzburg
16 Aug 20:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Für die Nationalratswahl am 15. Oktober sind knapp 190.000 Männer und mehr als 205.000 Frauen im Land Salzburg wahlberechtigt

Am 15. Oktober wird der Nationalrat in Österreich neu gewählt. 189.247 Männer und 205.430 Frauen sind im Bundesland Salzburg wahlberechtigt. Davon sind 2.414 Auslandsösterreicher und 2.602 Auslandsösterreicherinnen.

Als aktiv wahlberechtigt, also zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

In der Stadt Salzburg sind es 99.822 Wahlberechtigte, im Bezirk Salzburg-Umgebung 113.553, im Bezirk Hallein 43.416 Wahlberechtigte, im Bezirk St. Johann im Pongau 58.290 Wahlberechtigte, im Bezirk Tamsweg 16.216 Wahlberechtigte und im Bezirk Zell am See 63.380 Wahlberechtigte.

Versand der Wahlkarten ab Mitte September

Wahlkarten können bereits jetzt angefordert werden. Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich am 15. Oktober nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, ihre Stimme abgeben – und das auch außerhalb der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind. Außerdem kann die Stimme auch per Briefwahl abgegeben werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich. Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bis 11. Oktober (schriftlich) beziehungsweise 13. Oktober, 12.00 Uhr, (mündlich) gestellt werden – und zwar bei jener Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der oder die Wahlberechtigte eingetragen ist. Wahlkarten, Kuverts und Stimmzettel stehen etwa ab Mitte September zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt wird mit dem Versand der Wahlkarten begonnen.

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 15. Oktober, abgegeben und der Wahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten einlangen. Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt werden. Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.

Umfassende Wahlinformation auf der Landes-Webseite

Auf der Landes-Webseite ist unter www.salzburg.gv.at/pol/ls-wahl/wahl-bund ein Informationsschwerpunkt zur Nationalratswahl eingerichtet. Hier werden neben Wahlinformationen des Innenministeriums (auch in leichter Sprache) laufend Informationen zu Wahllokalen, zur Stimmabgabe mit Wahlkarte, zur Beantragung einer Wahlkarte und über die Ausstellung der Wahlkarten ergänzt. Auch können die Wahlergebnisse der vergangenen Nationalratswahl bis auf Gemeindeebene abgerufen werden. Das vorläufige Wahlergebnis wird am 15. Oktober frühestens ab 17.00 Uhr auf der Landes-Webseite veröffentlicht.


Quelle: Land Salzburg



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