Kleine Steine mit großen Folgen

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Kleine Steine mit großen Folgen
Foto: ARBÖ
20 Feb 10:42 2017 von OTS Print This Article

Nach dem Winter erhöht sich durch Streusplitt wieder die Gefahr von Steinschlägen.

Wien (OTS) - Fußgängern, Autofahrern und Co kann es mit der Entfernung des Roll-Splits gerade nicht schnell genug gehen und das auch nicht ohne Grund: Können die kleinen Steinchen doch für großen Ärger sorgen. Unschöne Lackschäden und beschädigte Windschutzscheiben sind keine Seltenheit. Was oft harmlos aussieht, kann nach kurzer Zeit sehr ernst werden. Schnell kann sich ein unscheinbarer Steinschlag zu einem stattlichen Riss in der Windschutzscheibe entwickeln. Die Stabilität der Frontscheibe und die Sicht können dadurch stark beeinträchtigt werden, was ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko darstellt und auch zu rechtlichen Problemen sowie einer negativen §57a-Begutachtung führen kann.

Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass er stets optimale Sicht hat. Befindet sich ein grober Schaden (Riss oder Sprung) nämlich im Blickfeld des Fahrers, kann im schlimmsten Fall sogar die Weiterfahrt durch die Behörden untersagt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Im Extremfall sind Strafen im Ausmaß von bis zu 5.000 Euro vom Gesetzgeber vorgesehen. Außerdem werden Fahrzeuge erst nach erfolgtem Tausch der Windschutzscheibe das §57a-Pickerl erhalten, da eine gesprungene Windschutzscheibe mit Sichteinschränkung als schwerer Mangel eingestuft und daher kein positiver Bescheid ausgestellt wird.

Als leichter Mangel gelten hingegen Beschädigungen außerhalb des Sichtbereiches, wodurch zwar das Pickerl ausgestellt wird, eine Reparatur oder der Tausch trotzdem empfehlenswert ist, da Risse durch Vibrationen größer werden und so auch schnell einmal in das Sichtfeld wandern können.

Wer im Fall eines Steinschlages rasch handelt, kann unter Umständen einen teuren Tausch der Autoscheibe umgehen und lediglich mit einer kostengünstigeren Reparatur durch einen Fachmann davonkommen.

Schnell handeln mit dem kostenlosen ARBÖ-Scheibenpflaster:

Ist die frisch beschädigte Stelle nicht im Sichtfeld und eine Weiterfahrt kein Sicherheitsrisiko für den Fahrer, die Insassen – und andere Verkehrsteilnehmer, können sogenannte Scheibenpflaster (in jedem ARBÖ-Prüfzentrum gratis erhältlich), dafür sorgen, dass kein Schmutz oder Feuchtigkeit in die feinen Risse des Steinschlags eindringen. Dies ermöglicht zusätzlich ein saubereres Reparaturergebnis. Aber Achtung: Auch bei scheinbar kleinen Defekten sollte die Reparatur durch einen Techniker nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Neue Vignette bei Scheibenbruch:

Sollte die Windschutzscheibe einmal nicht mehr durch eine Reparatur gerettet werden können und muss getauscht werden, sind Ersatzvignetten bei jedem ARBÖ-Prüfzentrum erhältlich.

Zur Beantragung einer neuen Vignette wegen Scheibenbruchs benötigt man:


  • eine Kopie des Zulassungscheines

  • die abgelöste Vignette, bzw. einen Teil der zerstörten Scheibe
    mit Vignette

  • Trägerfolie der Vignette (Allonge)

  • Kopie der Werkstattrechnung (mit Rechnungsnummer)


Quelle: OTS



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