Keine Gefahr für Kinderzähne

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Foto: Kinderzaehne / Regionews / Symbolbild
24 Feb 04:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine EU-Verordnung bedeutet das Aus für die Zahnsanierung mit AmalgamFüllungen bis 2020 für Kinder, Schwangere und stillende Mütter. Grund dafür ist allerdings nicht die vermeintliche Schädlichkeit des Füllmaterials, sondern Probleme bei der Entsorgung von Abfällen der quecksilberhältigen Dentalversorgung. Gemäß dem Entwurf der EU-Verordnung vom Dezember 2016 sollen quecksilberhaltige Produkte im (zahn-)medizinischen Bereich nicht mehr zum Einsatz kommen, weil die Entsorgung dieser Materialien und Produkte eine gravierende Umweltbelastung darstellt. Nach wie vor existieren keine evidenzbasierten Aussagen zu Schädlichkeit/Toxizität des Amalgams. Es besteht also ein Entsorgungsproblem und kein Versorgungs-Problem.

Der komplette „Amalgam-Ausstieg“ in der Zahnmedizin soll laut EU-Kommission erst geschehen, wenn es ein adäquates Zahnfüllungsmaterial gibt. An dieser Herausforderung arbeitet die Industrie seit Jahrzehnten. Leider gibt es derzeit kein Material, dass hinsichtlich Preis, Verträglichkeit, Stabilität und Haltbarkeit eine Alternative darstellt.

Ab Jänner 2019 darf Quecksilber in Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verschweißter Form verwendet werden. Darüber hinaus wird die Verwendung in der Zahnbehandlung bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren oder stillenden Frauen ab dem 1. Juli 2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Um Unsicherheiten vorzubeugen: Belegte Untersuchungen über die Schädlichkeit von Amalgam gibt es keine. Aber um den heranwachsenden Organismus möglichst keinen Schwermetallen auszusetzen, sollte Dentalamalgam im Milchgebiss nicht mehr angewendet werden. „Für die OÖGKK steht die Sicherheit ihrer Versicherten an oberster Stelle. Deswegen werden die Gruppen der Schwangeren und Stillenden sowie Patienten mit Nierensuffizienz oder Amalgam-Allergie in unseren Zahngesundheitszentren mit anderen Materialien versorgt“, erklärt Albert Maringer, Obmann der OÖGKK.

„In den Zahngesundheitszentren der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wird schon seit längerem der kommenden Regelung entsprochen: Auf die Umwelt wird mit geeigneter Trennung – in sogenannten „Abscheidern“ – Rücksicht genommen, hält Prim Katrin Pertold, Ärztliche Leiterin des Zahngesundheitszentrums (ZGZ) und des Chefärztlichen Dienstes Linz der OÖGKK, fest.

Als Alternativen zur kostengünstigen und haltbaren Amalgam-Füllung kommen derzeit Zement- und Kompositfüllungen zum Einsatz. Die wesentlich teurere Gold- oder Keramikfüllungen werden in den ZGZ der OÖGKK nicht angeboten. Dabei haben Zementfüllungen leider eine begrenzte Haltbarkeit. Kompositfüllungen sind hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Schädlichkeit noch nicht definitiv erforscht – ihre Haltbarkeit liegt aber jedenfalls unterhalb derer von Amalgam-Füllungen. Höherwertige Materialien wie Gold- oder Keramik-Einlagefüllungen sind wesentlich teurer.

„Die Industrie arbeitet derzeit daran, gleichwertige Lösungen auf den Markt zu bringen. Sobald geeignete Materialien zur Verfügung stehen, werden sie unseren Versicherten zur Verfügung gestellt“, betont Andrea Wesenauer, Direktorin der OÖGKK.

Die EU-Kommission wird bis zum 30. Juli 2020 über die Durchführbarkeit einer schrittweisen Abschaffung von Quecksilber in Dentalamalgam zu einem späteren Zeitpunkt (möglichst bis 2030) Bericht erstatten. Bis dahin sind die Mitgliedstaaten gehalten, nationale Aktionspläne zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam auszuarbeiten.



Quelle: OÖ Gebietskrankenkasse



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