Kein Gehalt, keine Sonderzahlungen: AK erkämpft mehr als 6000 Euro für eine Handelsangestellte

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Arbeiterkammer Oberösterreich
26 Dez 11:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Nachdem sie ihr Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, wandte sich eine Handelsangestellte aus dem Bezirk Linz-Land an die AK. Der Grund: Sie hatte ihr letztes Gehalt, die anteiligen Sonderzahlungen für das Jahr 2017 und die Urlaubsersatzleistung nicht erhalten. Die AK musste letztlich vor Gericht ziehen, um der Frau zu ihrem Recht zu verhelfen. Und das mit Erfolg: Sie bekam mehr als 6000 Euro nachbezahlt.

Die Arbeitnehmerin war dreieinhalb Jahre lang in einem Handelsbetrieb in Linz beschäftigt, als sie sich entschloss, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das nahm ihr Arbeitgeber zum Anlass, ihr das letzte Monatsgehalt einfach nicht mehr zu zahlen. Auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub blieb er ihr schuldig.

Deshalb kam die Frau in die AK-Rechtsberatung. Die AK übernahm den Fall, intervenierte beim Arbeitgeber und forderte die offenen Ansprüche ein. Dieser reagierte darauf nicht. Darum blieb der AK nichts anderes übrig, als vor das Arbeits- und Sozialgericht zu ziehen. Dieses gab der AK Recht und erteilte dem Handelsbetrieb einen gerichtlichen Zahlungsbefehl. Erst danach erhielt die Beschäftigte ihre aus dem längst beendeten Arbeitsverhältnis noch bestehenden Ansprüche in Höhe von mehr als 6000 Euro ausbezahlt.

„Wir erleben es täglich, dass Firmen ihren Mitarbeitern einfach Geld schuldig bleiben, das ihnen zusteht. Und selbst, wenn wir diese Ansprüche schriftlich einfordern, schalten manche auf stur. Darum ist es so wichtig, dass unsere Expertinnen und Experten hartnäckig bleiben und im Fall der Fälle auch den Weg zum Gericht nicht scheuen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.


Quelle: AKOÖ



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