Kärnten ist gentechnikfrei

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Kärnten
17 Jän 12:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Benger: Gentechnikvorsorgegesetz evaluiert und verschärft - Jährliches Monitoring bestätigt: Saatgut gentechnikfrei, Felder ohne Gentechnik

Klagenfurt (LPD). Das Kärntner Gentechnikvorsorgegesetz sieht ein jährliches Monitoring bei Saatgut und auf den Feldern vor. Die Ergebnisse für 2017 liegen am Tisch. Agrarreferent LR Christian Benger berichtete heute, Dienstag, dazu in der Sitzung der Landesregierung, dass Kärnten gentechnikfrei ist.

"Gemäß dem Gesetz müssen wir jedes Jahr Saatgut im Handel und Pflanzen auf Feldern überprüfen. Mais, Sojabohnen und Kartoffel werden auf Gentechnik hin geprüft. Ergebnis: Alle Saatgutpartien sind gentechnikfrei. Auch auf den Feldern konnte keine Verunreinigung festgestellt werden", bestätigte Benger. Auch Raps wird kontrolliert.

Ebenso heute in der Regierung die Evaluierung und Novellierung des geltenden Gentechnikvorsorgegesetzes, eine entsprechende Änderung wird mittels Regierungsbeschluss an den Landtag weitergeleitet. "Unser Ziel ist, noch genauer, noch detaillierter zu werden, um die Gentechnik zu 100 % in der Landwirtwirtschaft zu verbieten", so Benger. Möglich macht das die Änderung des Gentechnikanbau-Verbotsrahmengesetz des Bundes.

Im Juli 2017 hat der Nationalrat neue Vorschriften für die Untersagung von Gentechnik beschlossen. Damit kann in Kärnten Mittels Verordnung in Zukunft die Verwendung von gentechnischem Saatgut im gesamten Landesgebiet einfach verboten werden.

Das ist nach derzeit geltendem Gesetz nicht möglich. Jetzt müsste ein Landwirt einen Antrag stellen auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut, um es ihm verbieten zu können. Anträge dieser Art hat es aber bis dato nicht gegeben. "Mit der Novelle und der Verordnung wird’s einfach: ein generelles Verbot ist möglich", betonte Benger Die Gesetzesnovelle, die in der Regierung beschlossen wurde, ist die Voraussetzung für die Formulierung der Verbots-Verordnung.

Auch Strafen sind im Gentechnikvorsorgegesetz vorgesehen und gelangen gentechnisch veränderte Saatgüter trotz Verbot in den Boden hat der Verursacher auch für die Sanierung des Bodens zu sorgen.



Quelle: Land Kärnten



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