Kärnten - Wohnbeihilfe neu: höhere Beträge und niedrigere Bagatellgrenze

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Kärnten
17 Dez 11:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Wohnbeihilfe ist wichtige Unterstützung für Kärntnerinnen und Kärntner mit geringem Einkommen

Klagenfurt (LPD). Nach dem Regierungsbeschluss zur Erhöhung der Wohnbeihilfe setzte nun auch der Kärntner Landtag einen wichtigen Schritt, um diese wesentliche Beihilfe mehr Kärntnerinnen und Kärntnern zugänglich zu machen. Auf Basis eines Initiativantrags werden die Bagatellgrenzen für die Auszahlung der Wohnbeihilfe abgesenkt. „Ich unterstütze und begrüße diese Initiative ausdrücklich“, betont Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Eine Bestimmung aus dem alten Wohnbauförderungsgesetz sah vor, dass sowohl für die Wohnbeihilfe als auch für die Betriebskostenbeihilfe eine Bagatellgrenze von je 10 Euro gab. „Das konnte im ungünstigsten Fall bedeuten, dass jemand zwar Anspruch auf insgesamt 18 Euro Beihilfe hatte, diese aber nicht ausgezahlt wurden“, erklärt Schaunig die Notwendigkeit einer Änderung. „18 Euro sind viel Geld. Übers Jahr wären es sogar 216 Euro, die aufgrund der Bagatellgrenzen ein Mensch mit geringem Einkommen nicht erhalten würde.“

Mit der gestern im Kärntner Landtag einstimmig beschlossenen Gesetzesänderung wird die Bagatellgrenze für beide Formen der Beihilfe gesamt auf fünf Euro abgesenkt. „Mit dieser Maßnahme und mit der Erhöhung der Wohnbeihilfe erhalten ab 1. Jänner 2018 mehr Menschen Anspruch auf diese wichtige Unterstützung, und zwar auch in höherem Ausmaß“, so Schaunig. Eine Mindestpensionistin etwa, die im städtischen Bereich lebt und für ihre Wohnung 275 Euro Nettomiete plus 110 Euro Betriebskosten zahlt, kann ab 1. 1. 2018 mit einer Wohnbeihilfe plus Beihilfe für Betriebskosten in der Höhe von gesamt 143,88 Euro rechnen. Ohne Erhöhung hätte die Beihilfe 118, 88 Euro betragen. Die jährliche Erhöhung beträgt damit 300 Euro.


Quelle: Land Kärnten



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