Kärnten: Start der Auszahlung von Fischotterschäden

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Foto: Fischotter / Symbolbild
04 Jul 07:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Gruber informierte bei Sitzung des Fischereibeirates über aktuelle Maßnahmen aus Fischotter-Managementplan

Klagenfurt (LPD). 30 Ansuchen von Fischteichbesitzern aus ganz Kärnten mit Fischotterschäden, die in die Jahre 2016 und 2017 fallen, liegen der Kärntner Landesregierung aktuell vor. Schäden, die zeitlich vor Inkrafttreten der Novelle des Jagdgesetzes im März 2018 liegen, sodass die Betroffenen keinen Anspruch auf Schadensabgeltung im Rahmen des neu entstehenden Wildschadensfonds hätten. Für diese Fischteichbesitzer stellt Landesrat Martin Gruber nun dennoch finanzielle Mittel als Unterstützung zur Verfügung. "Auch diese Schäden aus Vorjahren werden durch die Landesfischereiinspektion bewertet und danach zur Auszahlung gelangen", kündigte LR Gruber eine Lösung an. Schäden des heurigen Jahres, für die eine Meldung nach dem 1. März 2018 erfolgte, werden nach Inkrafttreten des Wildschadensfonds ausbezahlt.

"Mit dieser Maßnahme wollen wir zunächst dabei helfen, die beträchtlichen Schäden aus der Vergangenheit abzugelten. Zentral wird es aber sein, die Kärntner Fischbestände sowie Fischzuchten in Zukunft besser zu schützen", verwies Gruber auf nächste notwendige Unterstützungsschritte. Die weitere Vorgehensweise im Rahmen des Fischotter-Managementplans wurde deshalb auch bei der 1. Sitzung des Landesfischereibeirates in dieser Legislaturperiode thematisiert - ein ehrenamtliches Gremium, das zur Beratung der Landesregierung und zur Vertretung der Interessen der Fischerei in Kärnten eingerichtet wurde. LR Martin Gruber informierte die anwesenden Vertreter der Fischereiverbände, der Landwirtschaftskammer sowie die zuständigen Fachexperten, dass die im Fischotter-Managementplan vorgesehenen Schulungen für die Entnahme der Tiere bereits durchgeführt wurden. Entsprechend der Fischotter-Verordnung habe man danach in den Revieren mit dem Aufstellen der Fallen begonnen. Zusätzlich werden nun aus dem Referat von LR Gruber pro Fischereiverband je zwei weitere Fischotter-Fallen inklusive Auffangboxen zur Verfügung gestellt, um die Jäger bei der Entnahme der Tiere zu unterstützen.

"Als wichtige Präventivmaßnahme arbeiten wir gerade an den Details zur Richtlinie für die Förderung von Fischotterabwehrzäunen", informierte Gruber weiter. Um vor allem die Fischzuchten zu unterstützen, sollen fischotterdichte Einzäunungen mittels Elektrozaun oder fixem Maschendrahtzaun sowie Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen vom Land Kärnten gefördert werden. Die Förderung kann voraussichtlich ab Herbst 2018 beantragt werden. Auch hier wird die Landesfischereiinspektion als abwickelnde Stelle fungieren.


Quelle: Land Kärnten



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