Kärnten: Spürbares Plus für Pendlerinnen und Pendler

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Kärnten
05 Jul 20:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Höhere Auszahlungsbeiträge und höhere Einkommensgrenzen bei Antragstellung schaffen erhebliche finanzielle Entlastungen für Berufspendler

Am Mittwoch, wurde in der Arbeiterkammer Kärnten durch den Beirat der Arbeitnehmerförderung die Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse beschlossen, die mit Wirkung 1.1.2018 in Kraft tritt. Ein entsprechender Regierungsbeschluss ist ebenso notwendig.

„Mit der Anpassung und Überarbeitung der Pendlerpauschale setzen wir einen wichtigen und notwendigen Schritt, den positiven Trend am Kärntner Arbeitsmarkt zu unterstützen und weiter auszubauen. Die neuen Förderrichtlinien kommen allen berufstätigen Pendlerinnen und Pendler zugute. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und Alleinverdiener werden mit nächstem Jahr eine angemessene Entschädigung für ihren Zeit- und Wegaufwand zur Arbeitsstelle erhalten, “ begrüßte ArbeitsmarktreferentinLHStv.in Gaby Schaunig die neuen Richtlinien.

Auch Arbeiterkammer Präsident Günther Goach zeigte sich über die Richtlinienänderung insgesamt erfreut: „Wir kämpfen dafür, dass den Arbeitnehmern mehr Geld in der Tasche bleibt. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen um zehn Prozent ist eine spürbare Entlastung gelungen.“

Konkret werden die Zuschüsse für Pendlerinnen und Pendler um bis zu fünfzig Prozent erhöht, bei einer gleichzeitigen Anhebung der Einkommensgrenze für die Antragssteller um zehn Prozent, sowohl für öffentliche Verkehrsmittel als auch für den Individualverkehr. Fahrtkostenzuschüsse können bis zu einem Jahreseinkommen von 26. 400 Euro bzw. einem Monatseinkommen von 2.200 Euro beantragt werden und sind darunter gestaffelt. Im Bereich Individualverkehr gelten ebenfalls die neuen Förderrichtlinien, vor allem bei niedrigen Einkommen erhöht sich dadurch der Auszahlungsbetrag signifikant. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kann der Fahrtkostenzuschuss nun bis zu 550 Euro jährlich betragen. „Dies ist eine wichtige Stärkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum“, betonte Schaunig.

Irene Hochstetter-Lackner, seit 2013 Beiratsvorsitzende, kommentierte den Beschluss zur Richtlinienänderung ebenfalls positiv: „Ich danke allen Beiratsmitgliedern und der Finanzreferentin für die konstruktiven Verhandlungen. Trotz der prekären finanziellen Situation des Landes Kärnten, konnten weitreichende Verbesserungen für die Kärntner Arbeitnehmer verhandelt werden.“

Besonders erfreulich: Lehrlinge, die täglich pendeln, erhalten nun den Fahrtkostenzuschuss bereits ab einer Wegstrecke von fünf Kilometern. Gute Nachrichten auch für Benützer öffentlicher Verkehrsmittel: Wer mindestens viermal in der Woche pendelt, erhält die Jahreskarte bis zu hundert Prozent gefördert. Fahrtkostenzuschüsse für Tagespendler, die weniger als vier Mal pro Woche pendeln, werden aliquot an die neue Förderhöhe angepasst. „Wer zwei Tage pendelt, erhält ein Drittel, wer drei Tage pendelt, zwei Drittel des Fahrtkostenzuschusses. Damit ist eine wesentliche Verbesserung für Teilzeitkräfte, das sind größtenteils Frauen, gelungen“, betonte Goach. Gleichermaßen erhöht wird auch der Fahrtkostenzuschuss bei Wochenpendlern, die nicht täglich, aber regelmäßig mehr als 70 Kilometer in einer Richtung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz unterwegs sind.




Quelle: Land Kärnten



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