Kärnten: Pilotprojekt im Bereich Umwelt und Energie gestartet

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Kärnten
27 Jul 03:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Transparenz bei Förderungen - Transparenzdatenbank steigert Effizienz, vereinfacht die Verwaltung und spart langfristig Kosten

„Wer bekommt wie viel? Alle Förderungen des laufenden Jahres, die aus dem Bereich Umwelt und Energie zur Auszahlung gelangen, werden der Transparenzdatenbank des Bundesministeriums für Finanzen gemeldet Die gesammelten Daten ermöglichen juristischen oder natürlichen Personen einen Überblick über Zahlungen und Leistungen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten Ende 2017 in Kooperation von Bund und Land evaluiert und analysiert, um die Vergabe von Förderungen effizienter und einfacher zu gestalten“, erläuterte heute, Mittwoch, Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig die gemeinsame Absichtserklärung der Landesregierung, betreffend das Pilotprojekt zur Transparenzdatenbank im Bereich Umwelt und Energie.

„Grundsätzlich werden mit der Etablierung einer Transparenzdatenbank zwei Zielvorgaben verfolgt: Erstens, die einheitliche und übersichtliche Darstellung der erhaltenen Förderungen und die Auswertung dieser Daten für statistische, planerische und steuernde Zwecke. Zweitens, sollen Förderungen gezielter vergeben werden, Mehrfachförderungen vermieden und Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Überblick über die gewährten Förderungen ermöglicht werden. Positive Begleiterscheinung der Transparenzdatenbank – Verwaltungsvereinfachungen und Kostenreduktionen“, führte Schaunig weiter aus.

Transparenz und Datenschutz müssen sich nicht ausschließen, wie dieses Projekt zeigt. Die Förderwerberin, der Förderwerber, akzeptiert natürlich bei Unterfertigung des Fördervertrages beziehungsweise der Verpflichtungserklärung, die Richtlinien der Transparenzdatenbank. Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen aber nur herangezogen werden, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich sind. Auf diese Weise wurde für Förderungsgenehmigungen und Auszahlungen ab 2017 der Datenschutz gewährleistet.

Auszahlungen und auch Teilzahlungen, die vor 2017 geleistet wurden, können nicht mehr in die Datenbank aufgenommen werden. Ein entsprechendes Vorhaben wurde geprüft, musste aber zurückgestellt werden, da einerseits mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand zu rechnen ist, andererseits mit einem nicht kalkulierbaren datenschutzrechtlichen Risiko, da die Einarbeitung des Transparenzdatenschutzpassus erst mit Jahresbeginn rechtsverbindlich ist.




Quelle: Land Kärnten



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