Kärnten: Neues österreichweit modernstes Jagdgesetz sichert fairen Interessenausgleich

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Kärnten
17 Nov 08:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Darmann: Einstimmiger Beschluss bedeutet großen Erfolg für Kärnten - Ausgewogenes, modernes und für alle Beteiligten transparentes Jagdgesetz tritt mit 1.1.2018 in Kraft

Einen Schulterschluss aller Parteien gab es heute, Donnerstag, bei der Beschlussfassung des neuen Jagdgesetzes im Kärntner Landtag. Kärnten bekomme damit „das modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs“, zeigte sich Jagdreferent LR Gernot Darmann überzeugt.

„Wir sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Jagd, Grundeigentum, Tourismus und Umweltschutz. Das Hauptziel des neuen Jagdgesetzes besteht darin, einen besseren Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand zu erzielen“, betonte Darmann und dankte allen Interessensgruppen und im Landtag vertretenen Parteien, die an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt haben. Das neue Kärntner Jagdgesetz tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

„Damit bekommt die Jagd in Kärnten einen neuen Stellenwert. Die breite Zustimmung im Landtag beweist, dass wir gute Arbeit geleistet haben“, so der Jagdreferent. Keine Gesetzesmaterie wurde in letzter Zeit auf so breiter Ebene diskutiert und damit konsensfähig gemacht. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass kurz vor der Landtagswahl eine so wichtige Materie im Konsens abgearbeitet werden kann“, bekräftigte Darmann.

Das bisherige Fütterungsgebot wurde im Gesetz beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betonte der Jagdreferent.

Eine weitere wichtige Initiative ist die Stärkung des Mitspracherechts der Grundeigentümer. „Bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung von Abschussplänen besteht nun schneller als bisher die Möglichkeit zur einseitigen oder einvernehmlichen Auflösung von Jagdpachtverträgen“, so Darmann. Des Weiteren wird den Grundeigentümern ein Mitspracherecht bei der Abschussplanung eingeräumt.

Wichtig ist für Darmann auch die Abschaffung der Ersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten für Schäden, welche ganzjährig geschonte Wildarten (Bär, Wolf etc.) verursachen. Darmann: „Die Haftung unserer Jägerinnen und Jäger für Schäden durch ganzjährig geschontes Wild entfällt aufgrund der absehbaren Verfassungswidrigkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmung. Zur Abdeckung von Schäden wird das Land Unterstützungsleistungen aus einem extra eingerichteten Schadensfonds für ganzjährig geschonte Wildarten erbringen.“ Mit dem neuen Kärntner Jagdgesetz wird dieser Fonds für ganzjährig geschonte Wildarten fix vorgegeben.

Ein weiterer Schwerpunkt im Jagdgesetz ist die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden. „Wenn einmal ein Waldstück verwüstet ist, ist es zu spät. Im Gesetz wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass bereits bei ersten Anzeichen, die ein Forstexperte feststellt, Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Damit soll sinnbildlich nicht erst das Haus in Vollbrand stehen, sondern bereits der Funkenflug für Schutzmaßnahmen ausreichend sein“, so der Jagdreferent.

Wie Darmann festhielt, nimmt Kärnten nun auch hinsichtlich des Einsatzes von Schallmodulatoren eine Vorreiterfunktion ein: „Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle Jäger aus gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt – das heißt das bisher geltende Verbot wird aufgehoben. Dadurch wird der Schutz für Jäger und Jagdhunde verbessert, aber auch der Stresspegel für den gesamten Wildbestand wird dadurch verringert.“

Nicht in Frage kommt für den Jagdreferenten eine vom Rechnungshof geforderte finanzielle Bestrafung von Jägern für die Nichterfüllung der Abschusspläne. „Das ist der falsche Weg. Es gibt viele Gründe, warum Abschüsse auch beim besten Willen des Jägers nicht möglich sind. Man muss die Jägerinnen und Jäger, die dem Weidwerk in ihrer Freizeit nachgehen, motivieren. Da wären finanzielle Strafen kontraproduktiv“, so Darmann.

Weiters wurde im neuen Jagdgesetz das Recht, wildernde Hunde zu töten, eingeschränkt. In Zukunft steht dieses Recht in Gemeindejagdgebieten nur mehr Jagdschutzorganen zu, in Eigenjagdgebieten den Jagdschutzorganen und dem Jagdausübungsberechtigten. Das Recht, Katzen zu töten, steht ebenso nur den Jagdschutzorganen zu. Der Bereich, innerhalb welchem ein derartiges Recht besteht wurde generell auf Waldgebiete eingeschränkt, in denen Niederwild vorkommt.

„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern finden wir gerade in einer so wesentlichen Sache einen breiten Kompromiss, weil für uns die wildökologischen Gesichtspunkte wie Lebensraum, Biotop, Waldzustand und Wildstand im Vordergrund stehen“, zeigte sich Darmann erfreut.




Quelle: Land Kärnten



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