Kärnten: Mieten: Gemeinnütziger Wohnbau ist wichtigste Preisbremse

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Mieten-Vergleich
Daten Grafik: = Statistik Austria
21 Sep 05:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Kärnten hat österreichweit die zweitgünstigsten Mieten – Mit Wohnbauprogramm des Landes wird leistbarer Wohnraum sichergestellt – 3.000 neue Wohnungen seit 2013

Mit durchschnittlichen Wohnkosten von 5,9 Euro pro Quadratmeter (Nettomiete plus Betriebskosten) liegt Kärnten am unteren Ende der Bundesländer-Skala. Noch niedriger sind die Mieten nur im Burgenland. Der Österreich-Schnitt liegt bei 7,4 Euro, so die Daten der Statistik. „Wichtigste Preisbremse am Mieten-Sektor ist der gemeinnützige Wohnbau“, betont Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Mittwoch. In Kärnten leben 67 Prozent der Mieter in Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen, österreichweit sind es nur 57 Prozent. „In Kärnten haben wir kaum private Mietobjekte, die den Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes unterlegen. Die einzige Preisbremse stellt hier ein ausreichendes Angebot an gemeinnützigen Wohnungen sicher, das dazu führt, dass auch private Vermieter sich mit ihrer Mietzinsgestaltung am gemeinnützigen Wohnbau orientieren müssen“, sagt Schaunig.


Über das Wohnbauprogramm des Landes Kärnten wurden seit 2013 kärntenweit rund 3.100 Wohneinheiten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 480 Millionen Euro gefördert, dazu kommen noch bereits genehmigte Bauvorhaben im Umfang von 1.345 Wohnungen und 224 Millionen Euro Gesamtbaukosten. „Das System des gemeinnützigen Wohnbaus stellt sicher, dass Gelder ausschließlich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zugeführt werden und Mieten leistbar gestaltet werden“, betont Schaunig. Leistbares Wohnen ist ein absoluter Schwerpunkt des neuen Wohnbauförderungsgesetzes, das am 1.1.2018 in Kraft tritt. Darin ist vorgesehen, dass künftig auch gemeinnützige Bauvereinigungen von der Möglichkeit einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung Gebrauch machen können, aber nur unter der Voraussetzung, dass die dadurch erzielten Einsparungen auch an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Zudem wird im Gesetz sichergestellt, dass es künftig keine hohen Kostensprünge mehr geben soll, wie dies bislang im 21. und 41. Jahr nach Erstbezug der Fall war.


Quelle: Land Kärnten



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