Kärnten - Frauenvolksbegehren: Eintragungswoche gestartet

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Kärnten

02 Okt 11:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Schaar: Es geht um ein gerechtes Miteinander - Über 20 Jahre nach erstem Frauenvolksbegehren in Österreich liegt neues ab heute zur Unterschrift auf

Von heute, Montag, an liegt das Frauenvolksbegehren bis 8. Oktober in allen Gemeindeämtern und Rathäusern oder online zur Unterschrift auf - Über 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren in Österreich, das von fast 650.000 Menschen unterstützt wurde. Die Forderungen sind heute ähnlich wie damals, erklärt Frauenreferentin Landesrätin Sara Schaar: "Die Schließung der Lohnschere, eine gerechte Arbeitsverteilung, die Bekämpfung von Altersarmut, die Bereitstellung ganztägiger Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen usw. - die Verbesserung der Lebensrealität von Frauen ist heute aktueller denn je."

Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte Martina Gabriel ergänzt: "20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren wurden von den damals elf Forderungen nur zwei erfüllt. Nämlich, dass Alleinerzieherinnen nun auch zwei Jahre Karenzgeld bekommen und es bisher keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen gab. Doch von einer echten sozialen und ökonomischen Gleichstellung von Männern und Frauen sind wir weit entfernt", sieht Gabriel "die dringende Notwendigkeit jeder Frau und jedes Mannes, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben."

Die Forderungen des neuen Frauenvolksbegehrens sind in neun Punkten festgehalten: Macht teilen, Arbeit verteilen, Einkommensunterschiede beseitigen, Armut bekämpfen, Wahlfreiheit ermöglichen, Vielfalt leben, selbst bestimmen, Gewalt verhindern und Schutz gewähren. Alle Forderungen sind konkret aufgeschlüsselt unter www.frauenvolksbegehren.at zu finden.

"Selbst wenn man nicht jeder Forderung zustimmt, ist es, egal ob Mann oder Frau, wichtig, zu unterschreiben", betont Schaar, die zusammenfassend festhält: "Es geht nicht um eine Bevorzugung von Frauen, sondern um Chancengleichheit und ein gerechtes Miteinander."

Das Frauenvolksbegehren kann von 1. bis 8. Oktober in jedem beliebigen Gemeindeamt in Österreich - unabhängig vom Hauptwohnsitz - unter Vorlage eines Lichtbildausweises unterschrieben werden. Auch online ist eine Unterzeichnung bequem von zuhause aus möglich - mit der BürgerInnenkarte bzw. Handysignatur. Zur Unterschrift berechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren. Wer bereits im Frühjahr eine Unterstützungserklärung für das Frauenvolksbegehren unterzeichnet hat, muss es jetzt nicht mehr unterschreiben. Die Unterschriften der Eintragungswoche werden den im Frühjahr 2018 abgegebenen 247.436 Unterstützungserklärungen angerechnet.






Quelle: Land Kärnten



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