Innsbruck: Sonderschwerpunkt Fahrradverkehr - 108 Beanstandungen
Die Landespolizeidirektion Tirol (Landesverkehrsabteilung) führte gemeinsam mit dem Stadtpolizeikommando Innsbruck (Verkehrsinspektion und Polizeiinspektionen) aufgrund der Verkehrsunfallentwicklung und deren Ursachenerforschung am 18.10.2017, in den Zeiten von 09.30 bis 12.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr (Hauptunfallzeiten) einen Sonderschwerpunkt in Bezug auf den Fahrradverkehr in der Stadt Innsbruck durch.
Die Kontrollen wurden von der Polizei sowohl stationär (Verkehrsposten) als auch mobil (Streifenfahrzeuge) durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk wurde bei diesen Kontrollen auf das Fahrverhalten der Radfahrer (Missachtung von Fahrverboten, Nichtanhalten bei Stopptafeln, Fahren auf Gehsteigen, Durchfahren von ampelgeregelten Kreuzungen bei Gelb- bzw. Rotlicht, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung etca.) im Straßenverkehr und begleitend auch auf die Ausrüstung der Fahrräder gelegt. Das falsche Fahrverhalten von Radfahrer/-innen ist oft Hauptunfallursache für Verkehrsunfälle mit Verletzten.
Ergebnisse:
100 Organstrafverfügungen nach den verschiedensten Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung
8 Verwaltungsanzeigen (Fußgängerzone, Rotlicht, Einbahn, Gehsteig)
Gesamt: 108 Übertretungen
Die Organstrafverfügungen, die von den Radfahrer/-innen an Ort und Stelle eingehoben wurden, wurden aufgrund von Übertretungen wie z.B. Fahrverbote, Gehsteigfahren, Durchfahren einer ampelgeregelten Kreuzung bei Rotlicht, Freihändig fahren, Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung, Befahren von Fußgängerzonen, grobe Mängel bei der Ausrüstung des Fahrrades etca. festgestellt.
Des Weiteren wurden wegen geringfügiger Übertretungen 61 Abmahnungen ausgesprochen.
Appell der Polizei
Die Polizei richtet ihren Appell an die Radfahrer, sich bei ihren Fahrten entsprechend an die gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr zu halten und insbesondere auch Rücksicht auf Fußgänger als schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen:
- Ermöglichen Sie dem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren des Schutzweges, indem sie vor dem Schutzweg anhalten
- Benützen Sie für Fahrten keinesfalls den Gehsteig; bei einer Missachtung kann es zur Gefährdung von Fußgängern kommen
Denken Sie auch bei ihren Fahrten daran, dass ihr Fahrrad entsprechend ausgerüstet ist und erforderlichenfalls über eine funktionierende Lichtanlage verfügt.
Der Appell der Polizei richtet sich aber auch an die Autofahrer und Lenker von einspurigen Fahrzeugen (MR/Moped) im Straßenverkehr verantwortungsbewusst unterwegs zu sein und dabei auf die Radfahrer entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Quelle: LPD Tirol
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