Innsbruck: Öffnungszeiten im Stadtmagistrat am Faschingsdienstag
Innsbruck
Auch am Faschingsdienstag sind die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats darum bemüht, den BürgerInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Ämter sind daher von 08:00 bis 12:00 Uhr für die Anliegen der InnsbruckerInnen geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Büros geschlossen.
Dienststellen, für die Schicht- oder Journaldienste gelten, sind natürlich auch am Faschingsdienstag für die Bevölkerung im Dienst. Dazu zählen unter anderem die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr und des Straßenbetriebes
Quelle: Stadt Innsbruck
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