Innsbruck: Igls hat eine neue Stadtteilvertretung
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Vorsitzende des Unterausschusses Igls gewählt
Die Innsbrucker Bevölkerung hat am 22. April neben der BürgermeisterIn-Direktwahl und der Gemeinderatswahl auch Mitglieder der Stadtteilausschüsse Igls und Vill gewählt. Wahlberechtigt waren in Igls 1.964 BürgerInnen. Seit der konstituierenden Sitzung des Stadtteilausschusses Igls am Donnerstag, 26. Juli, steht nun auch die Vorsitzende fest. Zur Vorsitzenden des Unterausschusses Igls wurde Mag.a Maria Zimak einstimmig gewählt, zu ihrem Stellvertreter Mag. Stephan Kaltschmid.
Bürgermeister Georg Willi begrüßte die Mitglieder des Unterausschusses Igls im Plenarsaal des Rathauses: „Ich freue mich, dass Igls seit 1994 die im Innsbrucker Stadtrecht verankerte Möglichkeit nutzt, einen Stadtteilausschuss einzurichten. Damit engagieren sich jene Bürgerinnen und Bürger, die den eigenen Stadtteil wie ihre Westentasche kennen – das kann für alle Beteiligten nur ein Vorteil sein.“
Auf der Tagesordnung standen weiters die Nachnutzung der alten Talstation der Patscherkofelbahn, der Sportbereich Zimmerwiese sowie die Erweiterung des Golfplatzes in Igls.
Direkt gewählte Vertretung
Die zehn direkt von der Igler Bevölkerung gewählten VertreterInnen sind:
- Mag.a Maria Zimak
- Mag. Thomas Hofbauer
- Franceska Kozubowski
- Dr. Rolf Kapferer
- Mag. Stephan Kaltschmid
- Ing. Herwig Zöttl
- Astrid Flir
- EUR-Ing. Kersten Wirth
- Heinz Knoflach
- Dr. Stephan Tischler
Hintergrundwissen: Stadtteilausschuss
Dem Innsbrucker Stadtrecht entsprechend setzt sich ein Stadtteilausschuss aus 20 Mitgliedern zusammen – jeweils zur Hälfte aus StadtteilbewohnerInnen und Mitgliedern des Gemeinderates. Ein Rückblick auf das detaillierte Wahlergebnis ist unter www.innsbruck.gv.at/wahlen2018 zu finden.
In der Tiroler Landeshauptstadt gibt es neun Katastralgemeinden. Jede bildet einen Stadtteil und hat die Möglichkeit, einen Stadtteilausschuss einzurichten. Zweck ist es, Angelegenheiten, die für den betreffenden Stadtteil von wesentlicher Bedeutung sind, vorzuberaten und entsprechende Anträge zur Beschlussfassung an den Gemeinderat bzw. den Stadtsenat zu stellen. Der Stadtteilausschuss tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich zusammen. Die Funktionsperiode beträgt sechs Jahre und endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Quelle: Landeshauptstadt Innsbruck