Innsbruck: Gemeinderat beschließt Abstimmung über Bürgerinitiative

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Foto: Melzer und Hopfer Ingenieure
04 Mai 18:52 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Abstimmung findet am Sonntag, 11. Juni, statt

In der heutigen Sondersitzung beschloss der Innsbrucker Gemeinderat gemäß Stadtrecht die Abstimmung über die Bürgerinitiative, die eine Verlegung der Bergstation der neuen Patscherkofelbahn um mindestens 70 Meter fordert. Über genau diesen Inhalt haben alle stimmberechtigten Innsbrucker GemeindebürgerInnen am 11. Juni die Möglichkeit, abzustimmen.

Der Ablauf der Abstimmung entspricht jenem einer Gemeinderatswahl und wird gemäß der Innsbrucker Wahlordnung abgehalten. Personen, die ihre Stimme abgeben möchten – es stehen „Unterstützung“ und „Keine Unterstützung“ zur Wahl – können dies, wie bei anderen Wahlen, jeweils in den Abstimmungslokalen ihres Abstimmungssprengels tun. Die Kosten der Abstimmung belaufen sich auf rund 200.000 Euro.

Dieser Abstimmung geht eine Bürgerinitiative voraus, die am 06. März eingereicht wurde. Bis zum Stichtag, dem 27. April, erreichte die Initiative mehr als die notwendigen 2.000 Unterschriften. Unterstützen mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten die Bürgerinitiative bei der Abstimmung im Juni, muss der Gemeinderat daraufhin die erforderlichen Beschlüsse fassen bzw. in die Wege leiten. Kommt der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht oder nicht in vollem Umfang nach, so hat die Landesregierung die Auflösung des Gemeinderates zu verfügen.

Was 70 Meter bedeuten würden

Die verschiedenen Varianten, die durch eine Verlegung der Station um 70 Meter entstehen würden, ließ die Patscherkofelbahn GmbH von ExpertInnen prüfen. „Die Wahl des exakten Standortes der Station ist eine technische und keine politische Entscheidung. Eine Vielzahl an Expertinnen und Experten haben sich ausgiebig darüber in mehreren Varianten Gedanken gemacht“, erläutert Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

Variante I:

Das Gelände in diesem Bereich ist steil und schwierig zu bebauen. Es liegt rund 25 Meter tiefer als das Schutzhaus. Damit wäre keine sinnvolle, verkehrstechnische Anbindung zwischen den beiden Objekten (Schutzhaus und Bergstation) möglich. Bei einer Situierung der Bergstation in diesem Bereich wären sowohl die Familienabfahrt, die Olympiaabfahrt als auch der Snowpark massiv reduziert. In unmittelbarer Nähe befindet sich der botanische Alpengarten, der nicht verlegt werden kann.

Variante II:

Würde die Bergstation in den Bereich II verlegt, würden das Schutzhaus und die davon nördlich gelegenen Bestandsgebäude durch die Seilbahn überspannt. Aus brandschutztechnischer Sicht ist das nicht möglich. Der Bereich erstreckt sich außerdem teilweise über Landschaftsschutzgebiet und eine Anbindung an die Pisten, den Snowpark und die Rodelbahn wäre schwierig und nur mit neuen Rodungen sowie Geländearbeiten möglich.

Variante III:

Eine Verlegung der Station im gelb eingezeichneten Bereich ist aufgrund der dortigen roten Lawinenzone keine Option.

Variante IV:

Die Zufahrt zur Olympiapiste wäre beim vierten Szenario wesentlich erschwert und wie bei Variante I stellt eine enorme Höhendifferenz zum Schutzhaus eine zusätzliche Herausforderung dar. Die notwendige Rodung, die vorgenommen werden müsste, wäre bei diesem Standort größer. Der untere Teil dieses Bereichs ist aufgrund seiner dezentralen Lage außerdem im Sinne der Erreichbarkeit der Olympiaabfahrt und des Schutzhauses unattraktiv.

Variante V:

Wäre die Bergstation in Bereich V angesiedelt, würde die Piste komplett verbaut werden und eine neue wäre notwendig. Es gäbe keine Anbindung der Olympiaabfahrt. Zudem würde der Höhenunterschied zum Schutzhaus mehr als 20 Meter betragen und somit ist keine sinnvolle Infrastruktur zwischen den beiden Objekten möglich. Zudem sind zusätzlich notwendige Lawinenschutzmaßnahmen zu errichten. Bei den geprüften Varianten sind darüber hinaus die Zustimmungen der GrundeigentümerInnen ausständig.

WahlbeisitzerInnen

Der Abstimmungssonntag dauert voraussichtlich von 08:00 bis 17:00 Uhr. Für die Abstimmung über die Bürgerinitiative sind 162 Sprengel mit WahlbeisitzerInnen zu besetzen. Gemäß Innsbrucker Wahlordnung sind die Fraktionen FI, SPÖ und Grüne wie bei der vergangenen Gemeinderatswahl nominierungsberechtigt.

Interessierte BürgerInnen werden gebeten sich an folgende Adressen zu melden: [email protected]; [email protected]; [email protected]

Voraussetzung für WahlbeisitzerInnen ist die Stimmberechtigung (EU-BürgerIn, Hauptwohnsitz Innsbruck, vollendetes 16. Lebensjahr bis 11. Juni). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 44 Euro.


Quelle: Stadt Innsbruck



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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