Info-Stand zum Thema: „Frauenpensionen - 4 volle Jahre für jedes Kind!“

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26 Mär 16:41 2015 von Ivica Stojak Print This Article

„Bei den Frauenpensionen müssen volle vier Jahre für jedes Kind angerechnet werden, ganz egal in welchem Abstand die Kinder auf die Welt kommen“, betonen AK-Vizepräsident Helmut Feilmair und ÖAAB-AK-Fraktionsvorsitzender Mag. Max Oberleitner einmal mehr. Um diesem wichtigen Anliegen Gewicht zu geben, trafen sich Mitglieder der ÖAAB-AK-Fraktion heute zu einer Canvassing-Aktion auf der Linzer Landstraße.


 


An die Passantinnen auf der Linzer Landstraße wurden Info-Karten und Wafferl verteilt, um auf die Thematik aufmerksam zu machen. Viele betroffene Frauen unterstützten dabei aus voller Überzeugung dieses zentrale Anliegen der ÖAAB-AK-Fraktion.


 


Zurzeit werden Frauen pro Kind vier Jahre an Kindererziehungszeiten für die Pension angerechnet. Das ist an sich eine sehr gute Sache, aber leider ist bei näherem Hinschauen ein großer Schönheitsfehler zu finden. Der Grund: Überlappungszeiten werden nicht angerechnet. Was ist mit Überlappungszeiten gemeint? Beträgt beispielsweise der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben.


 


Die Mitglieder der ÖAAB-AK-Fraktion fordern daher: Vier volle Jahre Pensionsanrechnung für jedes Kind, ganz egal in welchem zeitlichen Abstand die Kinder auf die Welt kommen. Die uneingeschränkte Anrechenbarkeit von vollen vier Jahren pro Kind bei den Frauenpensionen ist Inhalt des Koalitionsabkommens vom Dezember 2013. Die ÖAAB-Kammerräte appellieren daher an die Bundesregierung, dieses Vorhaben rasch in die Tat umzusetzen.


 


Damit sich die Leistungen der Frauen im Rahmen der Kindererziehungszeiten bei der Höhe ihrer Pension wiederfinden, ist aber noch eine weitere Maßnahme dringend erforderlich: Es geht dabei um die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bei den Gehaltsvorrückungen. Aktuell werden bei den Kollektivverträgen die Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten berücksichtigt, ein Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz jedoch in vielen Fällen nicht. Das ist eine große Ungerechtigkeit gegenüber Müttern. Deshalb setzt sich die ÖAAB-AK-Fraktion für die volle Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Gehaltserhöhungen in allen Kollektivverträgen und die Anerkennung von Elternkarenzzeiten als Vordienstzeiten ein.



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