Industrie startet Initiative gegen überzogene Verwaltungsstrafen

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
27 Jun 13:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Spartenobmann Rübig: „Für uns ist das Maß voll“

Mit der zunehmenden Flut von immer komplexer werdenden Regelungen steigt die Gefahr der Über­tretung. Damit sind oft überzogene und exorbitant hohe Verwaltungsstrafen verbunden, gegen die die Industrie nun zu Felde zieht. „Der Fall ist exemplarisch: Einem Unternehmen mit neun Mitarbeitern ist in der - ausgelagerten - Lohnverrechnung ein Fehler unterlaufen. Es kam zu einer Nachzahlung von 153 Euro pro Mitarbeiter. Aber dabei blieb es nicht, es folgte eine Verwaltungsstrafe von 11.000 Euro. Für mich ist das ein Beispiel einer völlig unverhältnismäßigen Bestrafung“, erklärt dazu Günter Rübig, Obmann der Sparte Industrie der WKOÖ.

Dieses hohe Strafausmaß ergebe sich, weil das Unternehmen in neun Fällen beanstandet wurde und das Strafausmaß des Einzelfalles kumuliert wurde. Gegen diese Kumulierung von Verwaltungsstrafen zieht die Sparte Industrie nun zu Felde, für sie ist das Maß endgültig voll. „Einerseits werden Gesetze und Verordnungen immer mehr und immer komplexer, sodass es immer schwieriger wird, keine Verstöße zu begehen. Andererseits werden die Folgen von Regelübertretungen immer gravierender und können für die Geschäftsführer finanziell bedrohliche Ausmaße annehmen“, so Rübig.

„Selbstverständlich wollen wir in keiner Weise einen systemischen Missbrauch von Unternehmen decken. Bestraft werden solle nach dem Prinzip der ,Verhältnismäßigkeit‘ und nach dem Absorptionsprinzip, das im Justizrecht gelte. Dieses besagt, dass bei mehreren Delikten nur die jeweils höchste Strafdrohung als Einzelstrafe verhängt werde. In Deutschland und in der EU ist dies schon möglich. Und was in Deutschland und in der EU möglich ist, müsse auch in Österreich anwendbar sein“, sagt Rübig.

Die Forderungen der WKO-Industriesparten sind: Ein Vergehen - eine (angemessene) Strafe, Ermahnen vor Bestrafen, eine Mindeststrafe, keine Strafen bei Missachtung innerbetrieblicher Kontrollsysteme, keine Verschuldensvermutung und Einführung der Unternehmensstrafbarkeit. Für die Umsetzung dieser Forderungen wird sich Spartenobmann Günter Rübig gemeinsam mit seinen Spartenkollegen der anderen Landeskammern vehement einsetzen: „Denn hier fehlt es bislang eindeutig an Augenmaß. Exzesse bei den Verwaltungsstrafen schaden nicht nur den Unternehmen massiv, sondern auch dem Standort Österreich“.


Quelle: WKO Oberösterreich



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