Handyversicherungen im Vergleich

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13 Feb 11:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Das „neueste“ Handy kann schon mal 700 Euro kosten. Ärgerlich, wenn das teure Smartphone dann herunterfällt oder gestohlen wird. Eine Handyversicherung verspricht in solchen Fällen Ersatz bzw. Reparatur zu leisten und verschafft dem Handybesitzer das gute Gefühl, im Schadensfall gut abgesichert zu sein. Wie die aktuelle Erhebung von 10 Handyversicherungen zeigt, sind jedoch viele Schadensfälle gar nicht gedeckt oder hohe Selbstbehalte zu bezahlen. Die Prämien dafür sind saftig: Eine Versicherung mit Diebstahlschutz für ein Handy im Wert von 499 Euro kostet beispielsweise zwischen 36 und 131 Euro im Jahr. Handyversicherungen sind daher nur für sehr teure Geräte eine Überlegung wert!

Welche Schäden deckt eine Handyversicherung ab?

In allen Produkten gedeckt sind Schäden durch Bodenstürze, Bruch- und Flüssigkeitsschäden. Werden Eigentumsdelikte mitversichert, besteht Schutz auch bei Diebstahl, Einbruch und Beraubung. Im Falle eines Totalschadens oder bei Verlust durch Diebstahl gibt es entweder ein gleichwertiges Handy oder eine finanzielle Entschädigung, die bei manchen Versicherungen aber bereits im ersten Jahr nur mehr 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises beträgt.

Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten

Displayschäden führen die Liste der häufigsten Handyschäden klar an, gefolgt von Bedienungsfehlern, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl. Doch gerade in diesen Fällen gibt es in den Versicherungsbedingungen besonders häufig Ausschlüsse und sehr strenge Voraussetzungen (Obliegenheiten) für den Versicherungsschutz.

So wird z.B. bei Diebstahl von manchen Versicherungen gefordert, dass das Handy in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Eine Versicherung sieht sogar explizit vor, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn das Handy auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird. Bei Veranstaltungen bzw. allen Arten von Menschenansammlungen bestehe schon dann kein Schutz, wenn das Gerät nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah bzw. am Körper getragen wird.

Bei „unsorgfältigen Umgang“ zahlen Versicherungen ebenfalls nicht. Einer Konsumentin wurde die Reparatur ihres Smartphones nach einem Sturzschaden mit der Begründung verweigert, dass das Handy in ihrer Handtasche nicht sicher genug verwahrt gewesen sei. Da nutzte auch die teure Premium-Versicherung nichts. In einem anderen Fall war einer Konsumentin das Handy in die Toilette gefallen. Die Versicherung lehnte die Deckung des daraus resultierenden Flüssigkeitsschadens mit der Begründung ab, dass das Handy nicht „sicher und vorausschauend“ verwahrt worden sei.

Tipps:

  • Schließen Sie eine Handyversicherung nicht automatisch mit dem Kauf ab, sondern informieren Sie sich gut über die Versicherungsleistung.
  • Überlegen Sie, ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Versicherung lohnt, oder ob Sie die Prämien lieber selbst für den Schadensfall oder ein neues Handy zur Seite legen.
  • Melden Sie einen Schadensfall unverzüglich, wahrheitsgemäß und umfassend und zeigen Sie Diebstahl auch sofort bei der Polizei an.
  • Wenn Sie im Schadensfall eine Ablehnung von der Versicherung erhalten, können Sie sich gerne an den Konsumentenschutz wenden. Die Experten/-innen der AK Oberösterreich unterstützen Sie gerne!

Das Gesamtergebnis finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at. Für Ihre Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!


Quelle: AKOÖ



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