Geschwindigkeits- und Abstandkontrollen in Salzburg - mehrere Anzeigen

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Foto: LPD Salzburg
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11 Nov 10:57 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Im Verlauf des 10. November 2018 kontrollierten Polizisten im Flach- und Tennengau, sowie in der Stadt Salzburg zahlreiche Fahrzeuge und Überwachten die Einhaltung der Sicherheitsabstände.

Im Stadtgebiet von Salzburg lenkte ein 21-jähriger Halleiner einen nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw, der zahlreiche technische Mängel aufwies. Am Fahrzeug hatte er die Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges montiert. Zudem besaß der Mann keinen Führerschein. Die Polizisten nahmen die Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel vorläufig ab. Angehalten wurde auch ein 27-jähriger Este, der im Stadtgebiet von Salzburg einen Firmen-Pkw lenkte, ohne im Besitz eines Führerscheines zu sein. Das Fahrzeug wurde abgestellt. Bei einem 45-jährigen Italiener stellten die Polizisten im Stadtgebiet von Salzburg eine Alkoholisierung von 0,88 Promille fest. Dem Mann wurden Führerschein und Fahrzeugschlüssel vorläufig abgenommen. Zudem stellten die Polizisten 12 Organmandate wegen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung und 5 wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes aus. 20 Alkomattests wurden im Kontrollzeitraum insgesamt durchgeführt.

Bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen durch die Landesverkehrsabteilung Salzburg im Bereich der Tauern- und Westautobahn stellen die Polizisten insgesamt 131 Übertretungen fest. Davon hielten 98 den notwendigen Sicherheitsabstand nicht ein. 33 Lenker überschritten teilweise massiv die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Der geringste Sicherheitsabstand betrug bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 141 km/h nur 11 Meter. Bei dieser Geschwindigkeit wäre ein Abstand von mindestens 39 Metern einzuhalten gewesen. Der geringste Sicherheitsabstand bei Lkw und Sattelkraftfahrzeugen betrug 14 Meter. Bei diesen Fahrzeugen sind mindestens 50 Meter vorgeschrieben. In einem Fall von zwei hintereinanderfahrenden Pkw mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h, im Bereich erlaubter 130 km/h, hielt der hintere Lenker nur einen Sicherheitsabstand von 22 Metern ein. Bei dieser Geschwindigkeit müsste der Abstand mindestens 46 Meter betragen. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich erlaubter 130 km/h betrug 195 km/h.


Alle Lenker bzw. Zulassungsbesitzer werden an die zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.


Quelle: LPD Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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