GAP-Reformvorschläge gefährden Existenz klein- und mittelbäuerlicher Betriebe

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Foto: Landwirtschaftskammer Oberösterreich
27 Jun 19:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Kürzung der EU-Agrarfinanzierung nicht akzeptabel

„Die vorliegenden Vorschläge zur Finanzierung und inhaltlichen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik stellen einen massiven Einschnitt in die bisherige Agrarpolitik dar und gefährden insbesondere die Existenz klein- und mittelbäuerlicher Betriebe. Das von der EU postulierte Ziel einer verstärkten Unterstützung klein- und mittelbäuerlicher Betriebe kann mit dem vorliegenden Vorschlag bezogen auf die österreichische Situation in keinster Weise erfüllt werden“, stellte LK-Präsident Franz Reisecker vor der heute tagenden Vollversammlung fest.

LK lehnt Kürzung EU-Agrarbudget ab

Der Vorschlag für den neuen Mehrjährigen EU-Finanzrahmen sieht für Österreich bei den Direktzahlungen eine Kürzung von 27,5 Millionen Euro und im Rahmen der Ländlichen Entwicklung alleine bei den EU-Mitteln Einbußen von 97,5 Millionen Euro vor. „Damit ergäbe sich bei den Direkt- und Ausgleichszahlungen ein Gesamtverlust von etwa 10 Prozent, der in dieser Form für die heimische bäuerliche Landwirtschaft so keinesfalls hinnehmbar ist“, erklärt Reisecker.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher in einer einstimmig beschlossenen Resolution die Bundesregierung auf, sich bei den anstehenden EU-Finanzverhandlungen mit Nachdruck für eine zumindest stabile EU-Agrarfinanzierung einzusetzen. Die hohen Produktionsstandards der Landwirtschaft in den Bereichen Tierwohl, Umwelt-, Klima-, Boden- und Wasserschutz sind wirtschaftlich nur dann machbar, wenn es dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich gibt. Mit den nun im Raum stehenden finanziellen Kürzungen werden insbesondere die weitere Umsetzung eines wirksamen flächendeckenden Umweltprogrammes sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden Bewirtschaftung im Berggebiet nachhaltig gefährdet. Zudem würde die überproportionale Kürzung von über 15 Prozent in der Ländlichen Entwicklung nicht nur die Landwirtschaft, sondern die gesamte Wirtschaft im ländlichen Raum negativ treffen und vor allem den Strukturwandel massiv befeuern.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher von der Bundesregierung eine harte und konsequente Verhandlungsführung um den drohenden Schlag gegen die bäuerliche Landwirtschaft, die bisher erfolgreiche agrarische Ökologisierung und die Lebensmittelsicherheit doch noch abzuwehren. Zudem wird daran erinnert, dass die heimische Landwirtschaft aufgrund der fehlenden Dynamisierung von Direkt- und Ausgleichszahlungen ohnehin schon seit vielen Jahren erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen muss.

Nationale Strategiepläne bieten kaum Spielraum

Es wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn den Mitgliedsstaaten in inhaltlicher Hinsicht größere Spielräume bei der Gestaltung der Agrarpolitik eingeräumt werden. In der nun vorliegenden Form der Umsetzung nationaler Strategiepläne mit den festgelegten umfassenden inhaltlichen und administrativen Anforderungen ist für die Landwirtschaftskammer aber kein Mehrwert gegenüber bisher geltenden EU-weiten Regelungen erkennbar. Dies gilt vor allem deshalb, weil den Mitgliedsstaaten in wesentlichen inhaltlichen Bereichen auch künftig keine wirklichen Spielräume eingeräumt werden. So ist es zum Beispiel unverständlich, dass die EU-Kommission trotz der mehrfach aufgezeigten kontraproduktiven Umwelt- und Klimawirkung weiter an der Fünf-Jahres-Frist für die Dauergrünlandwerdung festhält.

Vorgeschlagene Nährstoffbilanzierung nicht praktikabel

Die neu festgelegten Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Betriebsführung gehen weit über gesetzliche Standards und die bisher geltenden Grundanforderungen hinaus. Mit dem massiven Hinaufschrauben der Grundanforderungen wird der Spielraum für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen gerade für intensiver geführte Tierhaltungsbetriebe stark eingeschränkt. Insbesondere das neu vorgeschlagene Instrument einer vollständigen Nährstoffbilanzierung wird in der vorgeschlagenen Form von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ ausdrücklich abgelehnt. „Eine vollständige Nährstoffbilanzierung würde insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe vor massive Umsetzungsprobleme stellen und einen Teil der Betriebe wohl aus der Produktion drängen. Sollte an diesem Instrument festgehalten werden, so muss für kleinere Betriebe zwingend eine vereinfachte Ausnahmeregelung geschaffen werden“, verlangt Reisecker.

Budgetkürzungen aus Degression und Capping finanzieren

Die vorgeschlagene Degression bzw. das Capping von Direktzahlungen wird von der Landwirtschaftskammer OÖ vom Grundprinzip her unterstützt. Der Deckel für die Direktzahlungen ist mit 100.000 Euro aber zu hoch angesetzt, da im Vorfeld nicht nur die Kosten für Fremdarbeitskräfte, sondern auch die vergleichbaren kalkulatorischen Kosten für die familieneigenen Arbeitskräfte in Abzug gebracht werden können. Der Verbleib der einbehaltenen Mittel auf nationaler Ebene wird jedoch mit Nachdruck abgelehnt, da mit der dadurch verursachten stark unterschiedlichen Höhe der Umverteilungszahlungen zwischen den bäuerlichen Klein- und Mittelbetrieben der verschiedenen EU-Mitgliedsländer neue wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ schlägt daher ersatzweise vor, auf die generelle Kürzung der Direktzahlungen in der ersten Säule zu verzichten und die aus der Degression und dem Capping einbehaltenen Mittel zur Finanzierung eventuell noch verbleibender Budgetkürzungen sowie der teilweisen Angleichung von Direktzahlungen der mittel- und osteuropäischen Länder und die dann noch allenfalls verbleibenden Mittel für eine allgemeine Neuverteilung auf EU-Ebene heranzuziehen.

LK fordert höhere nationale Kofinanzierung

Für die in Österreich zentralen Ausgabenpositionen der Ländlichen Entwicklung im Bereich der Agrarumweltprogramme und der Bergbauern-Ausgleichszulage werden nunmehr wesentlich höhere EU-Finanzierungssätze vorgeschlagen, sodass sich gesamthaft betrachtet für die Mitgliedsländer und damit auch für Bund und Länder in Österreich keine Verpflichtung für den tatsächlichen finanziellen Ausgleich erheblich rückläufiger EU-Mittel ergibt. Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher, dass der Höchstsatz der EU-Beteiligung mit Ausnahme von Leader generell mit 43 Prozent festgelegt wird. So könnte zusammen mit der höheren nationalen Kofinanzierung das bisherige Budgetvolumen in der ländlichen Entwicklung gesichert werden.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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