Feuerpolizeiordnung an EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst

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Symbolbild: Land Salzburg
15 Jun 06:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 24. Mai, folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Zunächst behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 geändert wird, und nahm diese mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der FPS an.

Das Vorhaben dient der Sicherstellung der Konformität der Feuerpolizeiordnung 1973 mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der Anpassung an die durch diese Richtlinie ausgelöste Novelle der Gewerbeordnung 1994. Kehr- und Reinigungstätigkeiten, die nicht dem Zweck der feuerpolizeilich notwendigen Überprüfung und der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen, können nicht als im öffentlichen Interesse liegend angesehen werden. Bei den Aufgaben der Rauchfangkehrer ist daher zwischen besonders sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten zu unterscheiden.

Einstimmig beschloss derselbe Ausschuss eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem die Salzburger Landtagswahlordnung 1998 geändert wird. Damit wird sichergestellt, dass die für kommende Landtagswahlen maßgebliche Rechtslage verfassungskonform ist.

Auch eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Tourismusgesetz 2003 geändert wird, wurde einstimmig mit folgenden Änderungen beschlossen:

1. § 10 Abs. 4 zweiter Satz wird geändert wie folgt: "Zum Zwecke der Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist die Vollversammlung innerhalb der ersten elf Monate des Jahres einzuberufen, soll in ihr zugleich die Wahl der Ausschüsse stattfinden, kann sie auch später im Jahr einberufen werden."

2. Die Anfügung an § 29 Abs. 3 letzter Satz wird geändert wie folgt: "Die Vorlage des Jahresabschlusses an die Vollversammlung hat bis 31. Oktober, wenn in ihr aber zugleich die Wahl der Ausschüsse stattfinden soll, bis längstens eine Woche vor dem Tag der Vollversammlung zu erfolgen"

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der FPS beschloss der Ausschuss danach eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Flüchtlingsunterkünftegesetz geändert wird.

Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig einen Antrag der Grünen zur Novellierung des Salzburger Naturschutzgesetzes aufgrund eines redaktionellen Fehlers.

Eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird, wurde einstimmig im Ausschuss beschlossen.

Danach behandelte der Ausschuss eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999 geändert wird, und beschloss diese mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die Stimmen der FPS.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen nahm einstimmig einen Bericht der Landesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 2013 bis 2015 an.

Der Finanzausschuss nahm einstimmig einen Bericht der Landesregierung betreffend den Einkommensbericht 2015 an.

Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



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