Fahrradfahren im Sommer – das muss beachtet werden!

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07 Jun 13:50 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Der Donauradweg Passau – Wien zählt zu den schönsten Fahrradstrecken in ganz Österreich.

Mountainbike, City-Rad oder gar Rennrad – Fahrradfahren in Österreich ist beliebt und dank der vielen naturbelassenen Wege sogar richtig spannend und erholsam. Ein Ausflug in die Natur mit dem Drahtesel kann unter Umständen aber auch sehr gefährlich sein. Vor allem, wenn grundsätzliche Regeln missachtet werden. Und auch der Gesetzgeber kommt Bikern kaum entgegen.

Klar, Skifahren oder Fußball sind beliebt in Österreich und viele freuen sich schon wieder auf die neue Bundesliga-Saison und diskutieren, wer wohl Meister werden könnte. Doch es gibt noch einen ganz anderen Sport, der zwar weniger im Fokus der Öffentlichkeit steht, aber dennoch zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Österreicher zählt: der Fahrradsport.

389.000 Fahrräder wurden allein 2016 in Österreich verkauft. Angesichts von 8,6 Millionen Einwohnern ist dies eine beeindruckende Zahl und es zeigt, welche Bedeutung das Zweirad für österreichische Bürger noch hat. Zu Recht gilt das Fahrrad noch immer als das – wenn auch nicht schnellste – so doch beliebteste Fortbewegungsmittel in Österreich und sogar darüber hinaus in Europa.

Doch eben weil unsere ehemalige Donaumonarchie mit seinen zahlreichen Wäldern und Bergen vielen Einheimischen wie auch Touristen jede Menge attraktive Reiseziele bietet, bedarf es auch einiger gesetzlicher Regelungen – zum Schutze der Natur wie des Menschen.

Hier allerdings geraten die Interessen aneinander. Während nämlich Österreichs Natur zum Radeln förmlich einlädt, macht sich fast jeder Mountainbiker strafbar, sobald er nur auf den Sattel steigt und die zahlreichen Wanderwege befährt – ein Überblick der gesetzlichen Fahrradvorschriften in Österreich.

Gesetz-Groteske: Jeder Mountainbiker ein Verbrecher

Bislang hat sich in Österreich an den archaisch anmutenden Vorschriften noch nicht viel geändert: Wer als Mountainbiker von den exakt bemessenen und vorgewiesenen Fahrradrouten abweicht und sich auf Forst- oder Wanderwege begibt, um Österreichs Landschaften zu erkunden, macht sich strafbar. Denn den vorgeschriebenen Pfad mit dem Fahrrad zu verlassen, ist in Österreich weiterhin verboten.

Doch warum ist das so? Zugrunde liegt dieser Regelung ein Gesetz aus dem Jahre 1975. Dieses besagt, dass allein der Waldeigentümer zu bestimmen habe, ob ein Waldweg befahren werden darf oder eben nicht, auch wenn der Zugang zu Waldwanderwegen zu Erholungszwecken jedem gestattet ist. Man spricht hier von der sogenannten „Wegefreiheit“.

So argumentieren österreichische Mountainbiker gegen das Gesetz

  • Die vielen vorgegebenen Strecken entsprechen oftmals nicht dem Wunsch, die eigene Fahrradroute individuell planen zu können. Häufig wird hier von Retortenwegen gesprochen.
  • Weil in der Nähe zum eigenen Wohnort nur begrenzte Radwege vorhanden sind, kommt es auf den Strecken häufig zum Gedränge. Dies wiederum nimmt den Spaß am Fahrradfahren und beeinträchtigt viele Fahrradsportler.
  • Die Fahrradstrecken für Mountainbiker sind im ganzen Lande verstreut. Mitunter bedarf es einer langen Anreise mit dem Auto oder Zug, um die Strecken befahren zu können.
  • Mountainbiker werden klar benachteiligt und fordern Gleichberechtigung. Während nämlich Wanderer viele Wald- und Bergpfade frei erkunden dürfen, werden Radsportler ohne ersichtlichen Grund vom Gesetzgeber benachteiligt.

Vor mehr als 40 Jahren diente das Gesetz insbesondere dem Wiederaufbau, nachdem Österreich noch immer mit den Folgen des Krieges zu kämpfen hatte und per Gesetz sicherstellen wollte, dass sich die Naturpfade allmählich erholen konnten. Zudem war damals in Ermangelung von fahrbaren Untersätzen das Befahren von Gelände und Waldwegen eigentlich ohnehin kein Thema.

Jetzt, fast ein halbes Jahrhundert später, hat sich dies natürlich geändert. Statistisch betrachtet kommt fast auf jeden Österreicher ein Fahrrad. Das Gesetz ist allerdings geblieben – zum Leidwesen vieler Fahrradsportler aus Österreich und vor allem der Touristen, die jedes Jahr nach Österreich strömen, um mit dem Fahrrad eine der naturbelassensten Destinationen der Welt zu erkunden.

Fahrradfahren immer gefährlicher

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist Fahrradfahren in Österreich aber auch besonders gefährlich. Denn natürlich setzen sich viele Radsportler eigenmächtig über die Regelungen hinweg. Dies wiederum verärgert die zahlreichen Eigentümer, die ihren Grundbesitz teils eigenmächtig schützen möchten.

Während derzeit hunderte von Rechtsklagen gegen Radsportler laufen, gibt es durchaus auch extremere Fälle. Versteckte Fallen unter dem Laub, Stacheldrahtsperren oder Zäune, die verrostete Nägel enthalten, sind nur einige der Beispiele, die tagtäglich zu mitunter erschreckenden Unfällen führen.

Einmal davon abgesehen, dass dies natürlich auch für Wanderer und Tiere lebensgefährlich sein kann, entbehrt auch dieses Verhalten jedweder Rechtslage. Hier ist also der Gesetzgeber gefragt, schleunigst eine Gesetzes-Novelle auf den Weg zu bringen.

AUSZUG AUS DEM FORSTGESETZ § 33:
Abs. 1: Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

Abs. 3: Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

Lösungsansätze sind vorhanden

Insbesondere Gegner des Radsports, also vordergründig Eigentümer, sehen in einer potentiellen Gesetzesänderung aber auch Hürden, die sie derzeit nicht zu nehmen bereit sind. Denn natürlich müssen mit einer Ausweitung des Spiel- bzw. Fahrraums für Mountainbiker auch neue Regelungen hinsichtlich Haftung oder Wegeerhaltung gefunden werden.

Dass dies allerdings möglich ist, zeigt ein Blick auf unsere Nachbarländer Schweiz oder Deutschland. In vielen Kantonen oder Bundesländern gilt nämlich die sogenannte „Trail Courtesy“. Diese aus den USA stammenden „Gemeinregeln“ bestimmen sehr konkret, wie sich Fahrradfahrer gegenüber Mitmenschen – ob nun Wanderer oder Biker – und natürlich auch der Natur und Tieren zu verhalten haben.

Einige dieser Grundregeln wurden bereits in den „Fair-Play“-Regeln des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenarbeit mit den Land- und Forstwirtschaftsbetrieben Österreichs aufgestellt:

  1. Fahre nur auf gekennzeichneten Wegen!
  2. Hinterlasse keine Spuren!
  3. Halte dein Mountainbike fit!
  4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle!
  5. Respektiere andere Naturnutzer!
  6. Nimm Rücksicht auf Tiere!
  7. Handle verantwortungsvoll!
  8. Tu dir und der Umwelt was Gutes!

Dies wiederum ändert natürlich nichts am Gesetz. Wer buchstäblich auf legalem Wege bleiben möchte, sollte und muss ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Strecken bleiben und sich wohl oder übel gedulden, bis der Gesetzgeber endlich eine Novelle auf den Weg bringt, mit welcher für die aktuelle Situation endlich eine sinnige gesetzliche Grundlage geschaffen wird.



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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