Erhöhung der Wohnbeihilfe: Wichtige Unterstützung für Mieterinnen und Mieter

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Foto: Kärnten / LPD / Symbolbild
03 Dez 15:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Wohnbeihilfe ist wichtige Unterstützung für Jungfamilien, Alleinerziehende und ältere Menschen - Auch Steigerung der Betriebskosten wird abgefedert

Klagenfurt (LPD). Mit 1. Jänner 2018 wird die Wohnbeihilfe in Kärnten erhöht. Eine entsprechende Verordnung legt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig in der kommenden Regierungssitzung zur Beschlussfassung vor. "Davon profitieren Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen - vor allem ist es eine wichtige Unterstützung für ältere Menschen mit kleiner Pension, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie Jungfamilien", erklärt Schaunig heute, Samstag. Der anrechenbare Wohnungsaufwand wird für Ein-Personen-Haushalte im kommenden Jahr um 13 Prozent und für Zwei-Personen-Haushalte um zehn Prozent erhöht.

"Wir stellen damit auch sicher, dass keine Mindestpensionistin und kein Mindestpensionist durch die von der Bundesregierung beschlossene Pensionserhöhung mit einer verringerten Wohnbeihilfe rechnen muss. Im Gegenteil - durch die Erhöhung der Ausgleichszulage und die gleichzeitige Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands werden diese zweifach entlastet", so Schaunig.

Auch steigende Betriebskosten würden das Wohnbudget der Kärntnerinnen und Kärntner belasten, weshalb die für die Wohnbeihilfe anrechenbaren Betriebskosten ebenfalls erhöht würden, und zwar um einheitlich zehn Prozent für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte. "Um ein leistbares Dach über dem Kopf für alle Kärntnerinnen und Kärntner zu gewährleisten, wurde die Dotierung für den Bereich der Wohnbeihilfe bereits für 2017 von 29,2 auf 31,8 Millionen Euro erhöht. Durch die Anhebung ab 2018 rechnen wir mit Mehrkosten von maximal rund einer Million Euro", berichtet die Wohnbaureferentin.


Quelle: Land Kärnten



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