ESF-Studie als Grundlage für neue Förderung „Weiterbildungsbonus Tirol“

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Foto: Land Tirol/Cammerlander
31 Jän 20:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Arbeitsmarktförderung verbessert Chancen für „Working Poor“

Zum Handlungsfeld der Arbeitsmarktförderung des Landes mit ihrer breit gefächerten Angebotspalette gehört auch die Unterstützung von Zielgruppen mit speziellen Voraussetzungen. In der heutigen Sitzung befürwortet der Arbeitnehmerförderungsbeirat ein neues Sonderprogramm des Landes. Unter dem Titel „Weiterbildungsbonus Tirol“ will die Arbeitsmarktförderung gezielt die Gruppe der sogenannten „Working Poor“ unterstützen, informiert Arbeitslandesrat Johannes Tratter über die aktuelle Initiative: „Hier liegt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Handlungsfeld vor. Mit der neuen Förderschiene sollen verbesserte Chancen für jene Menschen entstehen, die trotz Erwerbsarbeit als armutsgefährdet gelten. Der Weiterbildungsbonus schafft Anreize zur beruflichen Qualifizierung und erhöht damit die Chancen, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“

Gemeinschaftsprojekt Land Tirol und Europäischer Sozialfonds

Im Sinne der Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der ESF-Strategie Tirol 2020 wird diese Förderung zu jeweils 50 Prozent vom Land Tirol und dem ESF getragen. Das Land Tirol stellt für den Weiterbildungsbonus ein Budget von 900.000 Euro zur Verfügung. Das neue Förderprogramm soll mit 1. April 2018 in Kraft treten und ist vorerst bis 31.12.2019 befristet. Mit einer begleitenden Sensibilisierungskampagne will das Land Tirol öffentlich auf den „Weiterbildungsbonus Tirol“ aufmerksam machen und die betroffenen Zielgruppen direkt ansprechen.

Wie bei allen anderen Angeboten der Arbeitsmarktförderung wird primär angestrebt, einen Beitrag zugunsten bestmöglicher Bildung und Beschäftigung in Tirol zu leisten. Zielgruppe sind Personen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss ohne weitere Ausbildung verfügen. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die vorherige Nutzung einer Bildungsberatung sowie der Nachweis eines Bildungsplanes bei einer anerkannten Einrichtung. Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der nachgewiesenen Weiterbildungskosten (im Höchstausmaß von 3.000 Euro). Ausgangsbasis für den neu geschaffenen „Weitbildungsbonus Tirol“ war eine ESF-Studie zur sozialen und arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der „Working Poor“.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 aus der Arbeitsmarktförderung des Landes Mittel in der Höhe von rund 9,4 Millionen Euro in individuelle Förderungen sowie arbeitsmarktbezogene Projekte und Initiativen investiert.


Quelle: Land Tirol



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