Durch erste Reformschritte beim Chancengleichheits-Gesetz mehr Leistung für Menschen mit Beeinträchtigung

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28 Nov 20:24 2014 von Oswald Schwarzl Print This Article

In der gestrigen Sitzung des Unterausschusses einigten sich die Landtagsfraktionen auf eine Novelle der geltenden Regelungen.

Linz. Das Oö. Chancengleichheitsgesetz regelt die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung. „Wir setzen nun erste Maßnahmen, um mit bestehenden Mitteln mehr Leistungen bei gleichbleibender, hoher Qualität zu ermöglichen“, hält OÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer fest.
 
„Menschen mit Beeinträchtigungen können sich nun beispielsweise die sogenannte ‚Persönliche Assistenz‘ selbst, ohne die Zwischenschaltung einer Organisation, aussuchen“, so Stelzer. Durch diese Systemänderung erhalten die Betroffenen mehr Spielräume bzw. Selbstständigkeit und die Betreuungsmöglichkeiten werden erweitert.
 
Zusätzlich wurden aus der Vollzugspraxis noch weitere effizienzsteigernde Maßnahmen angekündigt, um mehr Menschen Leistungen anbieten zu können. Um diese Weiterentwicklungen entsprechend begleiten zu können, wird der Unterausschuss 2015 weiter tagen. „Im Frühjahr nächsten Jahres werden wir genau überprüfen, ob die Maßnahmen auch spürbar greifen“, verweist Stelzer auf den hohen Mitteleinsatz in diesem Bereich.
 
So sieht der Budgetvorschlag für 2015 ja eine Steigerung von 3,76 Prozent im Vergleich zu 2014 vor. In Nachtragsbudget werden zudem weitere zehn Millionen Euro bereitgestellt.

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